Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405300011 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken

Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Ein weiterer Block ist vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume.

Bereitgestellt von:
STEAG GmbH (R001232) am 03.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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