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863 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (863)

    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...deutschen Gesetzgeber ins EnWG eingefügt .Schon die originäre..., ...Gesetzesentwurf zur Änderung des EnWG bietet die Chance, dies..., ...Auslegung des § 3 Nr. 24a EnWG – die auch auf die Auslegung des § 3 Nr. 24b EnWG ausstrahlt – führt teilweise..., ... im Sinne von EltRL und EnWG. Die meisten Energiedienstleister..., ...Klarstellung in § 3 Nr. 24a EnWG (jetzt: § 3 Nr. 59 EnWG-E) und § 3 Nr. 24b EnWG (jetzt: § 3 Nr. 60 EnWG-E..., ...Pflichten des § 5 Abs. 4a EnWG erfüllen. Das stellt eine...
    • Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...guten Regeln im EEG, MsbG, EnWG und der StromNZV zur Anbindung..., ...(oder ein anderer § 14a EnWG-Einbaufall, z.B. Wallbox...
  • Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts

    Aktiv vom 11.07.2024 bis 02.07.2025

    • Angegeben von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
    • Beschreibung: Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Bei...
    • Angegeben von: ENERTRAG am 01.12.2025
    • Beschreibung: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 05.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
    • Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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