Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (286)
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Abrücken vom alleinigen Lohnkostenmodell Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV Ergänzende, steuerfinanzierte, kapitalgedeckte Säule Absenkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel und Human-Arzneimittel Stärkung der Finanz- und Beitragsautonomie der Krankenkassen Erhöhung der Mindestrücklagen von Krankenkassen Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten der Krankenkassen Prüfrechte der Krankenkassen wieder herstellen Umlagekassen zukunftsfest machen Überarbeitung des Leistungskataloges der GKV unter Evidenz- und Qualitätsgesichtspunkten Wahlfreiheit für BeamtInnen zwischen GKV und PKV
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Entlastung der Betriebe von Bürokratie und Schaffung von Spielräumen für unternehmerisches Handeln. Forderung eines Belastungsmoratoriums und weiterer umfassender Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz IT KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 17.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 28.03.2025
- Beschreibung: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 28.03.2025
- Beschreibung: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 28.03.2025
- Beschreibung: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 28.03.2025
- Beschreibung: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 28.03.2025
- Beschreibung: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):