Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.883)
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Änderung/Ergänzung des Krankenhaustransparenzgesetzes
Aktiv vom 14.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8408
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) -
BT-Drs. 20/8904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
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BT-Drs. 20/8408
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Änderung der Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes
Aktiv vom 14.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Gleiche Definition v. Abwärme aus TAB in EU-Guidance zur RED III wie in GEG u. WPG
Aktiv vom 14.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Ziel der gemeinsamen Stellungnahme ist es, die derzeitig geltende Einstufung der Abwärme aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen in GEG und WPG auch so in der Guidance zur RED III zu übernehmen. Das BMWK soll dazu bewegt werden, diesen Standpunkt auf europäischer Ebene durchzusetzen. Primär betroffen ist die Guidance der EU-Kommission zur EU-RED III Richtlinie in Bezug auf die Einstufung von Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung, in der eine Gefährdung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes zur Kommunalen Wärmeplanung gesehen wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: „Für die geplante Verordnung des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Ende der Abfalleigenschaft für mineralische Ersatzbaustoffe (kurz: Abfallende-Verordnung) liegt seit dem 29.12.2023 ein BMUV-Eckpunktepapier vor. Danach ist vorgesehen, dass nur bestimmte Mineralische Ersatzbaustoffe (kurz: MEB) ihrer besten Materialklassen nach der Ersatzbaustoffverordnung (als Teil der Mantelverordnung) den Status "Abfall-Ende bzw. Produktstatus" erlangen können. Wir setzen uns dafür ein, dass alle in der EBV geregelten MEB sämtlicher Materialklassen zukünftig gemäß einer bundeseinheitlichen Abfall-Ende-Verordnung den "Abfall-Ende-Status" erreichen können, sofern und soweit sie bemessen an ihrer Materialklasse in den zulässigen Einbauweisen der EBV eingesetzt werden.“
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Streichung von § 14 RefE GewAbfV ein, nach welcher Thermischen Abfallbehandlungsanlagen konkrete Überprüfungspflichten im Hinblick auf Abfallanlieferungen erstmalig aufgebürdet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Rechtliche Grundlagen der Rüstungsexportkontrolle
Aktiv vom 14.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: RENK Group AG am 14.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des Status quo. Keine Einführung eines Verbandsklagerechts.
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Außenwirtschaftsverordnung
Aktiv vom 14.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: RENK Group AG am 14.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines rechtsverbindlichen Vertrauensschutzes für Bestandsprojekte beim Export sonstiger Rüstungsgüter. . Schaffung einer gesetzlich festgeschriebenen Maximaldauer für Genehmigungsverfahren (max. 90 Tage von Antrag bis Bescheid).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis faire Energiewende am 14.06.2024
- Beschreibung: Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Stiftung GRS Batterien hat am 05.06.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes abgegeben. Ziel ist eine unionsrechtskonforme, praktikable Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Batterien. Sie bezieht sich u. a. auf Verkehrsverbote (§ 4), Herstellerpflichten (§ 7), Zulassung (§ 8), Sicherheitsleistung (§ 9), Wegfall einer Organisation (§ 12), Informationspflichten (§ 25) sowie Behördenzuständigkeiten (§§ 29 ff.). Vorgeschlagen wird zudem die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle mit klaren Aufgaben, Befugnissen und einer Rechtsgrundlage für ihre Beleihung. Die Stiftung GRS Batterien fordert insgesamt eine stärkere Einbeziehung von Herstellern und Organisationen in die Umsetzung der EHV gemäß Verordnung (EU) 2023/1542.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
- Beschreibung: Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):