Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.908)
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- Angegeben von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Staat ist der größte IT-Einkäufer in Deutschland. Insofern besteht in der öffentlichen Beschaffung ein bedeutender Hebel zur Stärkung der digitalen Souveränität. Vergabeprozesse sollen im Zuge der Gesetze insbesondere für (IT-)KMU einfacher und zugänglicher gemacht werden, um mehr Teilhabe zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Merck KGaA am 18.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme modularer Anlagen/Produktion ins BImSchG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Merck KGaA am 18.06.2024
- Beschreibung: Rücknahme der Regelungen zu den sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und dem Kombinationsrabatt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Merck KGaA am 18.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des MFG um die Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und des Kombinationsrabatts gemäß GKV-FinAtG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Seafood Verband e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Revision der Fischereikontroll-Verordnung sowie die Mitgestaltung der folgenden delegierten Rechtsakte, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zu Artikel 56a (Losdefinition) und 58 (Rückverfolgbarkeit), mit dem Ziel, die Verordnung praxisorientierter umzusetzen, um Unklarheiten in der praktischen Anwendung zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der Ermöglichung einer klareren Losdefinition über die gesamte Lieferkette hinweg sowie der Sicherstellung einer effektiven Rückverfolgbarkeit, wobei gleichzeitig der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleibt, um die Anforderungen für Importeure zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Seafood Verband e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Revision sowie Umsetzung der IUU-Verordnung (EU) Nr. 1005/2008, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zu Artikel 12 ff., zur Umstellung auf das CATCH-System (Catch Documentation Scheme). Unsere Interessen liegen darin, auf Hindernisse hinzuweisen, die die Implementierung des Systems beeinträchtigen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Erschöpfung von Fangzertifikaten auf internationaler Ebene. Zudem fordern wir eine praxisorientierte und reibungslose Umsetzung der neuen Regelungen, um die Effizienz der Kontrollen zu steigern und den internationalen Handel nicht unnötig zu behindern.
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Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehalten des Verfahrens, wenn Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt
Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV lehnt die im 4. Bürokratieentlastungsgesetz vorgesehene Vereinfachung in § 9 Unterhaltsvorschussgesetz ab. Geplant ist, ein vorläufiges Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid gesetzlich zu verankern. Diese Regelung würden zu unvorhersehbaren finanziellen Lücken im Haushalt von Alleinerziehenden und zu Problemen beim Beantragen von anderen existenzsichernden Sozialleistungen für den weggefallenen Unterhaltsvorschuss führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kindergrundsicherung einführen
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderung des Unterhaltsrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):