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Gefundene Regelungsvorhaben (28.236)

    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Verhandlungen über den Erstattungsbetrag sollten nicht unnötig vorzeitig abgebrochen werden müssen. Erreicht werden kann dies daduch, dass keine öffentliche Listung eines von der Schiedsstelle im Rahmen der Neubewertung eines Bestandsmarktproduktes festgesetzten Erstattungsbetrages stattfindet und der Erstattungsbetrag in diesem Fall lediglich zur rückwirkenden Abrechnung genutzt wird, falls der Erstattungsbetrag der Schiedstelle vom Unternehmen nicht akzeptiert und das betroffene Produkt aus dem Verkehr genommen wird. Eine entsprechende Regelung hätte durch das Medizinforschungsgesetz im neuen § 130b Abs. 1c SGB V erfolgen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Gleichbehandlung aller nicht zugelassenen, nicht ausreichend evidenzbasierten Arzneimittel und klare Abgrenzung dieser Produkte - auch durch entsprechende Regeln für die Erstattung - zu zugelassenen, evidenzbasierten Arzneimitteln: Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, Regelungen im Entwurf des 14. EU-Sanktionspaketes zu verbessern, die auf russische Anti-Arbitration-Verfahren zielen. Im Text des Entwurfs (speziell Artikel 5ab bzw. Aritkel 11(6) ) sind Änderungen erforderlich, damit die konkrete Regelung den betroffenen Unternehmen in der EU tatsächlich hilft bzw. damit entsprechende russische Entscheidungen aus dortigen Anti-Arbitration-Verfahren in EU-Mitgliedstaaten nicht durchgesetzt bzw. anerkannt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Anpassung des Energiesicherungsgesetzes.

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 27.03.2026

    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Änderung zur Vorgabe von Dividendenzahlungen im Energiesicherungsgesetz. Uniper soll trotz der noch laufenden Maßnahmen staatlicher Stabilisierung mit derzeit nahezu ausschließlicher staatlicher Beteiligung (Bund hält 99,2% des Aktienkapitals) möglichst bald wieder interessant für Investoren des Kapitalmarkts werden. Dies ist auch Ziel des Bundes, damit die Stabilisierungsmaßnahmen möglichst rasch beendet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter). Der gesetzliche Rahmen muss auch die Umstellung von Erdgasspeichern bzw. die Umstellung auf Wasserstoffspeicher ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags z. B. mit Blick auf den Katalog an erfassten Vorhaben notwendiger Infrastrukturen zur Energieversorgung (z. B. Bau von Stromleitungen, Transformatoren und Umspannstationen sowie auch eine Erweiterung auf Wasserstoff-Kraftwerke. Ferner sollte der Gesetzentwurf neben verfahrensrechtlichen Regelungen auch materiell-rechtliche Erleichterungen vorsehen, die Verfahren beschleunigen (z. B. Aufnahme der Vorhaben in den Katalog der im Außenbereich privilegierten Vorhaben). Ferner sollten auch Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff im überragenden öffentlichen Interesse liegen und Genehmigungspflichten bei der Umwidmung von Erdgas- und Wasserstoffspeicher vereinfacht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 265/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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