Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.849)
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Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren
Aktiv vom 19.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RefE Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Alternativvorschlag zum Anwendungsbereich des UmwRG folgen. § 2 Abs. 4 S. 2 streichen.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.08.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Alternativvorschlag folgen und Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention einführen. § 2 Abs. 4 S. 2, der im UmwRG-E in geänderter Fassung beibehalten werden soll, streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RefE CSRD-Umsetzungsgesetz: Der DAV begrüßt die 1:1 Umsetzung, nicht jedoch die Divergenzen mit anderen europäischen und nationalen Regelungen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 22/2024 die im Wesentlichen „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Richtlinie und Intention des Gesetzgebers, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der konkreten lieferkettenbezogenen Berichtspflichten und der Vereinbarkeit mit europäischen sowie nationalen Regelungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorgeschlagen wird, für die Differenzierung zwischen Mord, Totschlag und einem minder schweren Fall der Tötung auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext zu setzen. Demnach soll die Differenzierung einer Zurechnung nach Verantwortungssphären folgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des Kindschaftsrechts, fordert aber die automatische gemeinsame Sorge nach Vaterschaftsanerkennung statt eines Widerspruchsrechts der Mutter. Die erleichterte Änderung des Sorgerechts ohne verpflichtende Kindeswohlprüfung lehnt er ab. Die notarielle Vollstreckbarkeit von Umgangsvereinbarungen wird begrüßt, jedoch eine Kindeswohlprüfung gefordert. Die Beibehaltung der Trennung von Sorge- und Umgangsrecht wird abgelehnt, da sie modernen Familienmodellen nicht entspricht. Die Aufnahme des Wechselmodells und dessen gerichtliche Anordnung sind sinnvoll, es fehlen aber klare Regelungen zu Verfahren, Vertretungsrecht und Kompetenzverteilung. Der DAV fordert zudem ein Kinderverbundverfahren sowie mehr staatliche Kontrollrechte zur Wahrung des Kindeswohls.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):