Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.883)
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Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die EU-MarktüberwachungsVO (EU) 2019/1020
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 regelt die Marktüberwachungstätigkeiten innerhalb des EU-Binnenmarkts mit dem Ziel, das nur sichere und konforme Produkte in Verkehr gebracht werden. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der Marktüberwachungsverordnung im Sinne eines hohen Verbraucherschutzes und des Systems der unabhängigen Drittprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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politische Botschaften zur Gestaltung des Straßenverkehrs anhand der TÜV Mobility Studie 2024
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kommentierung des Antrags der Union zu Kosten beim Führerscheinerwerb
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel des TÜV-Verbands ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Damit Mobilität nicht zum Luxus wird - Für einen bezahlbaren Autoführerschein
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BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der MDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der IVDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- MPG [alle RV hierzu]
- MPDG [alle RV hierzu]
- MPBetreibV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung müssen ihre Anlagen vor Cyberangriffen schützen. Die zuständigen Behörden prüfen die Einhaltung dieser Pflichten, unterstützt von qualifizierten Sachverständigen (SV). Laut 41. BImSchV werden 18 Fachgebiete für Sachverständige definiert, ein Bereich für Cybersicherheit fehlt. Auch erschweren die geplanten Regelungen eine schnelle, flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Sachverständiger. Der TÜV-Verband fordert daher die Anerkennung der Fachkunde „Prozessleittechnik – CyberSecurity (IT/OT)” ohne anlagenbezogene Fachkunde, eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Zulassung dieser SV und vereinfachte Regelungen für die ressortübergreifende Behandlung von Cybersicherheit zur Förderung von Synergien in behördlichen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Bekanntgabeverordnung
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BR-Drs. 615/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das NIS2UmsuCG (NIS2-Umsetzungsgesetz) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. Der TÜV-Verband setzt sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau und eine praktikable Umsetzung für die Prüfstellen ein.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):