Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
- Beschreibung: Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Einsatz gegen Anbindehaltung und andere Qualhaltungen
Aktiv vom 09.03.2024 bis 15.03.2024
- Angegeben von: Deutsche Tier-Lobby e.V. am 09.03.2024
- Beschreibung: Vollständige und möglichst schnelle Abschaffung der Qualhaltung Anbindehaltung sowie weiterer Qualhaltungen, bessere Kontrollen, besserer Brandschutz und besserer oder überhaupt Vorschriften für "Nutz"tiere.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: CSD Deutschland e.V. am 09.03.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: CSD Deutschland e.V. am 09.03.2024
- Beschreibung: Abschaffung bzw. Reform des Transsexuellengesetzes und Schaffung eines Selbstbestimmungsgesetzes
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV ein, um Rechtssicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte zu erreichen. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Die RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (EU, Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD)) soll prekäre Arbeitsverhältnisse in sichere abhängige Beschäftigung wandeln. Dabei ist die Regelung so schwammig, dass sie alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird. Die Umsetzung in deutsches Reht steht an und wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass diese EU-Regelung nicht zu noch größerer Verunsicherung der Wirtschaft führt, als ed die Statusfeststellung in Deutschland jetzt bereits tut. Gemäß der aktuellen Regelung kann jeder Auftraggeber, der eine digitale Projektmanagementsoftware verwendet, in die Situation kommen, als Plattform zu gelten. Das wollen wir verhindern. Es braucht eine zeitgemäße Richtlinie.
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Aufheben des fiktiven Einkommens und eine Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Selbständigen bzw. freiwillig Versicherten ein, wie es im Koalitionsvertrag 2021 beschlossen wurde. Die ungerechte Mehrbelastung von freiwillig Versicherten in der GKV muss beendet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes wird beinah alles an Dienstleistungen im Umfeld von Veranstaltungen als sicherheitsrelevante Bewachung bezeichnet. Somit müsste die Rentnerin, die an der Garderobe des Theaters sitzt, die Person für Platzanweisung im Kino oder auch die Person, die auf einem Festival die PKW in den Parkplatz einweist eine Unterweisung und Prüfung nach §34a ablegen. Das zielt zu hoch. Es dringend erforderlich, dass die Konkretisierung des Bergiffs Bewachungstätigkeit und die Abgrenzung zwischen Ordnern und Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen im Gesetzentwurf aufgenommen wird. Zudem fehlt den für Ausbildung und Prüfung zuständigen IHK die Kapazität entsprechend viele Prüfungen abzunehmen. Das würde jahrzehnte in Anspruch nehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für bessere Zugangsmöglichkeiten zum Abreitsmarkt, weniger Hürden, die auf Zertifikate und Sprachkenntnisse abstellen, keine Hürden für bereits in Deutschland lebende Migranten und Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt ein. Auch die Möglichkeit des sich selbständig machens sollte von der BA aktiv vorgesetllt werden inklusive der möglichen Föderungen.
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, aber nicht nur diese, mussten aufgrund der Coronapandemie und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen den Geschäftsbetrieb einstellen ohne das ein Berufsverbot galt. Dadurch kamen sehr viele, gerade kleine und Kleinstunternehmen in existenzielle Notlagen. Das Entwickeln und Aufbauen von finanziellen Hilfsmaßnahmen war langwierig und für viele sehr unklar. Hier muss eine Regelung im Infektionsschutzgesetz vorgesehen werden, die im Falle des Wiederauftretens einer solchen oder ähnlichen Situation, eine klare Regelung der Entschädigung für den Eingriff in den Betriebsablauf dieser Unternehmen bereitstellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):