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Gefundene Regelungsvorhaben (28.752)

    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA setzt sich - auch im Rahmen der Revision des Unionszollkodex - dafür ein, die Zollverfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Insbesondere über Digitalisierung und Bürokratieabbau gibt es Ansatzpunkte für Vereinfachungen und Entlastungen, bspw. für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO), über eine zentralen Zollabwicklung bei Ein- und Ausfuhren oder durch reduzierte Datenanforderungen seitens der Zollbehörden. Neben der Zollhöhe sind vor allem Fragen der Eintarifierung, der Zollwertermittlung, des Ursprungs und von Präferenzen sowie alle zollverfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Unternehmen von hoher Bedeutung, sowohl hinsichtlich der Belastungshöhe als auch der administrativen Anforderungen.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Einbeziehung weiterer Technologien in die Liste derjenigen Technologien, die für "Beihilfen für beschleunigte Investitionen" infrage kommen ((85), (86) des TCTF). Ebenso sollten Permanentmagnete für Elektrofahrzeuge, Rohstoffzwischenprodukte, Produktionsanlagen für die Fertigung von E-Fahrzeugen und deren Komponenten eingezogen werden. Der VDA fordert zudem die Anhebung der Beihilfehöchstgrenze und Beihilfeintensität auf 200 Mio. € und 25% auch außerhalb von EU-Fördergebieten. Dies soll ebenso für die Anwendung der "Matching-Aid-Klausel" (Nr. 86 des TCTF) möglich sein. Es bedarf einer Anschlussregelung an den TCTF, die über 2025 hinausgeht.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Der VDA setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auch eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Wir begrüßen den in dem Vorschlag enthaltenen Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher*innen angemessen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Mobilität für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die Revision genutzt werden, um Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mob und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen (wie z.B. E-Fuels & H2) wirksam zu verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das Konzept der Richtgeschwindigkeit, verbunden bei Bedarf mit lokalen bzw. flexiblen, situationsabhängigen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sollte beibehalten werden. Auf ein generelles Tempolimit soll weiter verzichtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an den Event Data Recorder für Pkw und Nfz sowie für eine Vermeidung falscher Trigger-Events ein. Bei der Erweiterung der Datenelemente sowie deren Aufzeichnungsgüte muss der Stand der Technik berücksichtigt werden, da anderenfalls tiefgehende Eingriffe in die Infrastruktur der Fahrzeuge erforderlich werden würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Änderung der Bedingungen zum Phantomfallversuch (Kopfaufschlagsprüfung) ein. Neben den aktuellen Anforderungen soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, die Sicherheit (Verletzungsgefahr) des Kopfes eines Insassen über ein Rückhaltesystem zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Kopfaufschlagstest nicht durchgeführt werden, die Scheibe wird entsprechend markiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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