Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.706)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Es besteht die Notwendigkeit, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung schnellstmöglich zu beseitigen. Die gegenwärtige Situation hat unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand zur Folge und ist verbraucherunfreundlich.Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion. Die Lösung sollte für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Alterric GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Novelle des Bundeswaldgesetzes, die am Rande auch die Windenergie betrifft (Pauschale Öffnung oder Flächen-Ausschluss, Genehmigungs- und Kompensationsregelungen, u.a. auch für Waldwege und Zuwegungen, Regelungen zum Brandschutz, etc.)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Alterric GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir befürworten die gesetzliche Ermöglichung der gemeinsamen Nutzung von Netzverknüpfungspunkten durch unterschiedliche EE-Erzeuger, Speicher und Anlagen. Für die optimale praktische Umsetzung fordern wir eine gesetzliche Anpassung, die keinen Interpretationsspielraum offenlässt. Dabei bedarf es der gesetzlichen Klarstellung auf das Recht der Überbauung, der Klärung, wie es sich mit der volldynamischen Leistungsbegrenzung verhält und der Frage, wie sich die Diskriminierungsfreiheit auf Überbauungsprojekte auswirkt. Außerdem soll die Überbauung keinesfalls als generelle Alternative zum Netzausbau angesehen werden. Darüber hinaus braucht es für die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen einheitliche Musterverträge, um verschiedene Verfahrensweisen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Alterric GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns insgesamt für ein verbessertes und beschleunigten Netzanschlussverfahren ein. Im Rahmen dessen fordern wir insgesamt die netzbetreiberübergreifende Standardisierung des Netzanschlussverfahrens. Es braucht demnach geregelte Vorgaben zur Netzanschlussanfrage und sowie ein standardisiertes Rückmeldeverfahren. Wir fordern weiterhin einen einheitlich geregelten Reservierungsmechanismus. Außerdem muss unbedingt die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens sowie die digitale Daten- und Informationsverarbeitung vorangetrieben werden. Auch im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens sowie der technischen Standards bedarf es einheitlicher Vorgaben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Alterric GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Alterric befürwortet die Grundidee des europäischen Net Zero Industry Acts (NZIA). Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns bei der Windenergie an Land dafür ein, dass keine umfassende Bürokratisierung eintritt, die sich etwa in neuen naturschutzfachlichen Prüfungen auf Projektebene oder einer Verlängerung der Ausschreibungs- und Entscheidungszeiträume durch die BNetzA äußert. Der Nachweis von nicht-preislichen Kriterien sollte idealerweise standardisiert durch die Hersteller oder durch Zertifizierung bestimmter Anlagentypen erfolgen. Zusätzlich befürworten wir besonders die Nutzung von Cyber-Sicherheitskriterien, da wir die Sicherheit der europäischen Energieerzeugungs-Infrastruktur für ein hohes Gut halten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):