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Gefundene Regelungsvorhaben (23.900)

    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert: Sitz und Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss für den Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV). Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Der dbl fordert die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als einzige Ausbildungsform in der Logopädie/Sprachtherapie und damit die Vollakademisierung. Dieser Forderung soll durch eine Berufsgesetznovellierung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie nachgekommen werden. Das seit 1980 bestehende Logopädengesetz (LogopG) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Berufslandschaft der Heilberufe in der Logopädie/Sprachtherapie ist zersplittert und gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsprofilen (SGB V §124 Abs. 1 Nr. 1).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Bei Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG werden insbesondere Fördermittel aus Steuergeldern fast ausschließlich an staatliche Hochschulen vergeben. Hier ist eine faire und gleichberechtigte Partizipation außerhalb der Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen anzustreben.
    • Angegeben von: VDBD (Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V.) am 10.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung von Gesundheitsfachkräften jenseits von Ärzteschaft und Pflege in der Krankenhausreform / Keine Leistungsgruppe Komplexe Endokrinologie / Diabetologie ohne Diabetesberatung / strukturelle Verankerung von Diabetesberater:innen im stationären Setting und in der sektorenübergreifenden Versorgung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Medizinforschungsgesetz

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, der Zugang zu neuen Therapieoptionen fördert und Wachstum und Beschäftigung stärkt. Entbürokratisierung, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Harmonisierung des Zusammenwirkens Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz und Strahlenschutzgesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15074 [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Implementierung der EU F-Gas Verordnung, Fragestellung zur Produktklassifizierung, Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungsbereiche (Sonderantrag Artikel 11 Ab. 5) Deutschland für die Produktgruppe E1 (Zentrifugen), Anwendung der Sicherheitsausnahme für Zentrifugen für die neue F-Gas-Verordnung – EU – 2024/573 – DE – EUR-Lex
    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 10.06.2024
    • Beschreibung: Für eine Etablierung der Gen- und Zellstrategie der Bundesregierung, Förderung der Forschung, Entwicklung von Gen und Zelltherapien, Optimierung der Versorgungssituation in Deutschland
    • Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Deckelung der Gebotskomponenten im WindSeeG im Gebotsverfahren bei der Ausschreibung von nicht zentral vorentwickelten Projekten und bei zentral vorentwickelten Projekte respektive die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference) zur gesicherten Finanzierung von Offshore-Windenergie Projekten. Ziel ist die Stärkung der Planungssicherheit für Projektentwickler, damit Finanzierungskosten sinken und der Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer nicht weiter steigt sondern mehr Luft zur nötigen Skalierung der Produktion lässt. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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