Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.703)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Es sind Vorkehrungen zu treffen, die Bundeswehrkrankenhäuser mit den mehr als 650 zivilen Krankenhäusern des TraumaNetzwerkes der DGU zu verbinden und eine gemeinsame Organisationsform zu entwickeln. Unabdingbar ist ein völkerrechtlich unabhängiger Status des Sanitätsdienstes. Zur Gewährleistung einer qualitativ optimalen medizinischen Versorgung müssen Ärztinnen und Ärzte des Sanitätsdienstes fachlich und standesrechtlich weisungsunabhängig handeln dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der in dem Modellvorhaben geplante Prozess der Patientenrekrutierung und Patienteneinwilligung muss über die jeweilige Onkologie erfolgen. Eine Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie muss nicht erfolgen. Sollte wider Erwarten eine aktive Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich sein, so sind für die Gegenfinanzierung der über die Routineversorgung hinausgehenden Maßnahmen finanzielle Mittel bereitzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 257/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (Genomdatenverordnung - GenDV)
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BR-Drs. 257/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung von Regelungen, die die Einholung von Patienteneinwilligungserklärungen zum Datenschutz nicht mehr notwendig machen, um eine lückenlose Dateneingabe für das TraumaRegister DGU® und andere medizinische Fachregister zu gewährleisten und damit eine repräsentative Aussage zu Verletzungs- und Erkrankungsmustern und deren Behandlung leisten zu können; Datensammlung mithilfe pseudonymisierter Daten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DGOU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.: 1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems 2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten mit ElektroG einführen
Aktiv vom 24.06.2024 bis 01.07.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BVTE stellt die vorgesehene Regelung die kundenfreundlichste und wirtschaftlich beste Lösung dar. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten Mitteilungspflichten für Hersteller einheitlich jährlich geregelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat die Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs abgeschlossen und bereitet eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG) vor. Dies muss auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.