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Gefundene Regelungsvorhaben (23.926)

    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
    • Beschreibung: Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
    • Beschreibung: Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
    • Beschreibung: Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zu Konsultationsfragen des Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze fordert GEODE unter anderem mehr Investitionssicherheit, bessere Rahmenbedingungen für Verteilnetzbetreiber sowie eine stärkere Integration der Verteilnetze in die Gesamtstrategie der Transformation. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle der Verteilnetzbetreiber als aktive Mitgestalter der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene.
    • Angegeben von: Hologic Deutschland GmbH am 11.06.2024
    • Beschreibung: Tomosynthese und DXA-Knochendichtemessung sollen in den Rechtsverordnungen des BMUV als Methoden zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. von Osteoporose aufgenommen werden. Derzeit wird in der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung nur die Mammographie für das Brustkrebs-Screening zugelassen. Neue Studienergebnisse, wie die ToSyMa-Studie aus Deutschland, liefern Evidenz, dass die Tomosynthese als Weiterentwicklung der Mammographie die Früherkennung von Brustkrebs verbessern kann. Ein Berücksichtigung dieser Erkenntnisse in der Rechtsverordnung soll durch Kontaktaufnahme mit entsprechenden Entscheidern im Gesundheitswesen (z.B. im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks) sichergestellt werden. Eine Rechtsverordnung Früherkennung Osteoporose existiert noch nicht und wird vorgeschlagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, dass der bewährte gesetzliche Rahmen auf Landesebene erhalten bleibt, weshalb sich das Bundeswaldgesetz weitgehend darauf beschränken sollte, wie bisher einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben und keine Detailvorgaben für die Umsetzung durch den Waldbesitzer enthalten sollte. Weiteres Ziel ist es, den erfolgreichen partnerschaftlichen Umgang zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzern fortzuführen, an Stelle eines obrigkeitsstaatlichen Ansatzes mit Bußgeldern und Verwaltungszwang, wie ihn bekannt gewordene inoffizielle Entwürfe vorsahen. Ebenso Ziel ist es, zum Erhalt des Waldes im Klimawandel die dazu zwingend notwendige unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Waldbesitzers zu gewährleisten, z.B. bei der Baumartenwahl.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • ElektroGesetz

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Kommission plant eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und die mögliche Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren. Die bisherigen Maßnahmen sollten daher auf ihre Wirksamkeit mit Blick auf eine Senkung der Raucherquote geprüft werden. Die Regulierung von E-Zigaretten muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser Produkte auszuschöpfen.
    • Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Abbau bürokratischer Vorschriften: Die bereits bei geringwertigen Sachzuwendungen (ab einem Wert von in etwa 10 Euro) zu berücksichtigenden Aufzeichnungspflichten sollten entfallen, indem beispielsweise der Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen durch Umwandlung der derzeitigen Jahres- und empfängerbezogenen Wertgrenze (50-Euro-Schwelle) in eine objektbezogene Freigrenze wieder praktikabel umsetzbar gemacht und der Aufzeichnungsaufwand dadurch erheblich vermindert wird. Selbst aus Compliance-Sicht gelten Sachzuwendungen bis zu einem Gegenwert von 50 Euro als „kleinere Aufmerksamkeiten“ und bei gelegentlichem Einsatz als unproblematisch.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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