Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.050)
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes soll so ausgestaltet werden, dass nach Trennung und Scheidung unterschiedliche, am Kindeswohl orientierte Betreuungsmodelle ermöglicht und rechtlich anerkannt werden. Die eigenverantwortliche Gestaltung der Betreuung durch die Eltern soll gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen und familiengerichtliche Verfahren sollen eine kooperative Wahrnehmung der Elternverantwortung fördern und zugleich den notwendigen Schutz von Kindern und von häuslicher Gewalt betroffenen Personen gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Kindesunterhaltsrecht soll so reformiert werden, dass unterschiedliche Betreuungsanteile beider Eltern nach Trennung und Scheidung angemessen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung des Barunterhalts, zur Anrechnung von Betreuungsleistungen und zur Aufteilung der durch zwei Haushalte entstehenden Mehrkosten sollen an verschiedene Betreuungsmodelle angepasst und mit den Regelungen des Kindschaftsrechts abgestimmt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine strukturelle und finanzielle Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich ein. Angestrebt werden insbesondere der Ausbau und die Förderung von Weiterbildungsverbünden sowie eine nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung. Der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen soll sektorenübergreifend ermöglicht und die ärztliche Weiterbildung langfristig abgesichert werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) wird eine Modernisierung zentraler Abschnitte der medizinischen Ausbildung angestrebt. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen der Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr, eine stärkere Flexibilisierung der praktischen Ausbildungsabschnitte sowie Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Studienverzögerungen. Ziel ist es, die Ausbildung praxisnäher, studierendenfreundlicher und zugleich qualitativ hochwertig zu gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie ihrer Weiterentwicklung durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ein. Im Fokus stehen insbesondere die Ausgestaltung von Leistungsgruppen, Qualitätskriterien, Kooperationsmöglichkeiten und Vorhaltefinanzierung. Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung und die Patientenversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine sektorenübergreifende und praxistaugliche Reform der Notfallversorgung ein. Angestrebt werden eine bessere Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Versorgung, bedarfsgerecht ausgestaltete integrierte Notfallstrukturen sowie eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Leistungen und Vorhaltestrukturen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: finanzpolitischer Reformvorhaben für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein. Ziel ist es, Regelungen zu vermeiden, die zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, zum Abbau von Versorgungsstrukturen oder zu einer zusätzlichen Belastung des Krankenhauspersonals führen. Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche und freiberuflich getragene Ausgestaltung eines Primärversorgungs- bzw. Primärarztsystems ein. Angestrebt werden eine bürokratiearme Patientensteuerung, der Erhalt von Therapiefreiheit und Arzt-Patienten-Verhältnis, sachgerechte Regelungen zum direkten Facharztzugang sowie eine angemessene Vergütung zusätzlicher Steuerungs-, Koordinations- und Terminvermittlungsleistungen. Zusätzliche Dokumentations- und Verwaltungslasten sollen vermieden werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):