Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (26.674)

    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33 ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWE, zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Um die Erreichung des gesetzlichen Kanalisierungsziels im Bereich des virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a GlüStV 2021 nicht weiter zu verunmöglichen, ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage der virtuellen Automatensteuer gemäß § 37 RennwLottG hin zu einer Besteuerung des Bruttospielertrags erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Merkur.com AG begleitet die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV) und etwaige daraus resultierende Reformüberlegungen. Aus Sicht des Unternehmens sollte geprüft werden, inwieweit die bestehenden Regelungen die Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV, insbesondere die Kanalisierung der Spielnachfrage in legale Angebote, fördern. Dies betrifft das gewerbliche Automatenspiel, Sportwetten und virtuelle Automatenspiele gleichermaßen. Die Merkur.com AG setzt sich für eine wirksame Regulierung ein, die Spieler- und Jugendschutz gewährleistet, den Vollzug unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit legaler Angebote gegenüber dem illegalen Glücksspiel stärkt. Regelungen sollten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen, und damit verbunden der Gewährleistung eines nachfragegerechten Angebots des gewerblichen Automatenspiels, hat auch das Thema Baurecht einen wichtigen Stellenwert. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. Die Merkur.com AG beobachtet dementsprechend die Entwicklung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Referentenentwurf für ein Medizinforschungsgesetz

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 06.02.2026

    • Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben, hinsichtlich dessen wir Interessenvertretung betreiben, betrifft die geplanten Änderungen in den §§17 und 18 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Ziel unserer Einflussnahme ist es, eine Konkretisierung der Verhaltenspflichten bei der Tötung von Tieren zu erreichen, insbesondere bei zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchteten Tieren. Wir fordern, dass die Tötung dieser Tiere als "wichtiger Grund" im Sinne von §1 TierSchG anerkannt wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Forschungseinrichtungen nicht unnötigen strafrechtlichen Risiken auszusetzen. Zudem setzen wir uns für eine differenzierte Bußgeldregelung ein, die dem Vergehen angemessen ist und die Forschungsfreiheit wahrt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 378/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
      2. BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Änderungen an Solarpaket I und II

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.02.2026

    • Angegeben von: Octopus Energy Germany GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens für erneuerbare Energien, Heimspeicher, intelligente Netze etc.
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