Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.952)
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Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Aktiv vom 13.06.2024 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Die IGA setzt sich dafür ein, die RICHTLINIE DES RATES vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen (75/324/EWG), die in der dreizehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt ist, im Sinne des Verbraucherschutzes beizubehalten, sie jedoch an den technischen Fortschritt anzupassen. Dies soll durch Ergänzung von bereits 2017 von Vertretern der Mitgliedstaaten erarbeiteten sicherheitstechnischen Vorgaben für Aerosoldosen aus Kunststoff erfolgen sowie durch die Anpassung der Regelung zum maximalen Behältnisvolumen an die entsprechenden Vorgaben für Aerosoldosen aus Weißblech oder Aluminium.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Die IGA setzt sich für die grundsätzliche Beibehaltung der für den sicheren Transport von Aerosolpackungen relevanten Regelungen zu Gefahrgütern auf UN-Ebene und in der EU ein. Die Rechtsentwicklung soll auf Basis technischer Fortentwicklungen und der in der Praxis gesammelten Erfahrungen im Sinne der Aufrechterhaltung der Beförderungs- und Umgangssicherheit von Aerosolpackungen vorangetrieben werden. Beispiele für relevante ggf. anzupassende Vorschriften: Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland Richtlinie 2016/2309/EU über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zur vierten Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SNPC GmbH am 13.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes soll die Finanzierungssystematik grundlegend verändert werden. SNPC setzt sich dafür ein, dass das Patientenwohl als maßgebliches Leitprinzip bei den Reformvorhaben im Mittelpunkt steht. Dafür sollte die Qualität der medizinischen Versorgung zum Wohle der Patienten in den Fokus gerückt und als zentrale Leitlinie der Weiterentwicklung des Finanzierungssystems etabliert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: SNPC GmbH am 13.06.2024
- Beschreibung: SNPC setzt sich für die Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein. § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Bisher ist dies auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Diese Regelung soll optional auf Arzneimittel ausgeweitet werden, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Festlegung von weitreichenden Regelungen zu Verpackungen jeglicher Art. Die Mitglieder des Waren-Vereins sind von allen Aspekten, insbesondere von Verpflichtungen für Importeure, Reduzierung von Verpackungen, Erhöhung des Rezyklatanteils und Wiederverwendungszielen betroffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Bestehende Höchstgehalte bei Trockenfrüchten, Obst- und Gemüsekonserven, Garnelen sowie weiteren Produkten erhalten, die von den Waren-Vereins-Mitgliedern gehandelt werden (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) NEU: Interessensvertretung VO (EG) Nr. 1333/2008)).
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung bzw. Umgestaltung der Übergangsregelung bei der Festlegung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung für zahlreiche Trockenfrüchte und Nüsse (Ursprungskennzeichnung gemäß EU-Vermarktungsnormen (DelVO (EU) 2023/2429 sowie DVO (EU) 2023/2430))
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der neu eingeführten Nickelhöchstgehalte für Pekannüsse, Haselnusskerne und Chiasaat an für diese Naturprodukte realistische Werte. Berücksichtigung der natürlichen Gehalte an Nickel in Produkten aus unterschiedlichen Anbaugebieten weltweit.
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Revision der Fischereikontroll-Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 durch delegierte und durchführende Rechtsakte mit dem Ziel, die Vorgaben zu Artikel 56a (Definition und Kennzeichnung von Losen) sowie Artikel 58 (Anforderungen an Rückverfolgbarkeitsinformationen) konkret auszugestalten. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Mitgestaltung dieser sekundären Rechtsakte in Bezug auf Inhalt, Umfang und technische Ausführung der vorgesehenen Pflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):