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Gefundene Regelungsvorhaben (28.797)

    • Angegeben von: Hamburger Energiewerke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 157/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: friedrich30 GmbH & Co. KG am 27.06.2024
    • Beschreibung: - Begleitung und Beobachtung regulatorischer Entwicklungen im Bereich der Automobil- und Mobilitätswirtschaft - Interessenvertretung zu nationalen und europäischen Regulierungsfragen mit Relevanz für die Mobilitäts- und Automobilbranche - Begleitung gesetzgeberischer und regulatorischer Vorhaben im Bereich Fahrzeugtechnik, Mobilität und industrielle Wertschöpfungsketten
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • BMW AG
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel von TÜV Rheinland ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10610 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Damit Mobilität nicht zum Luxus wird - Für einen bezahlbaren Autoführerschein
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der MDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der IVDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6 monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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