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Gefundene Regelungsvorhaben (26.472)

    • Angegeben von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der VDM setzt sich dafür ein, dass der Referentenentwurf der MinTafelWV v. 15.12.23 umfassend überarbeitet wird, um schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit der Mineralbrunnenbetriebe in D zu verhindern. In der vorliegenden Fassung ist die Wirtschaftlichkeit & Existenz von bis zu 40 Mineralbrunnen stark gefährdet. Der VDM schlägt Änderungen vor, die im Einklang mit dem Schutz und der Information v. Verbrauchern stehen und zugleich auch die Erfordernisse der Branche sowie Umweltschutz & Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen. Auch systematisch ist der Entwurf teilw. dringend überarbeitungsbedürftig. Der VDM hat am 29.02.24 eine Stellungnahme eingereicht, am 28.05.24 an der Verbändeanhörung teilgenommen und im Nachtrag dem BMEL weitere Stellungnahmen zugesandt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6110 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Nationale Wasserstrategie
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Einführung von Mindestanforderungen an die Begründung und Kommunikation umweltbezogener Angaben; Ziel ist es, Greenwashing vorzubeugen, Verbrauchern größere Klarheit zu geben und Unternehmen, die echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, zu unterstützen. Aus Mieles Perspektive sollte jede Art von Green Claim durch eine geeignete, zuverlässige und überprüfbare Methode gestützt werden. Die Bewertung sollte solide sein und auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem neuesten Stand der Technik beruhen. Nach Möglichkeit sollten bereits bestehende, anerkannte Standards genutzt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU ist das Instrument der EU, um den bei der Herstellung kohlenstoffintensiver Güter, die in die EU gelangen, emittierten Kohlenstoff fair zu bepreisen und eine sauberere industrielle Produktion in Drittländern zu fördern. Die Kommission hat Ende 2025 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des CBAM veröffentlicht. Dazu gehört unter anderem die Erweiterung des Anwendungsbereichs, der sich aktuell auf Grundstoffe und -materialien beschränkt. Miele setzt sich für eine konsequente Erweiterung des Anwendungsbereichs um komplexe Produkte wie Haushaltsgeräte ein und für einen Ausgleich für die durch den steigenden CO2-Preis schwindende Wettbewerbsfähigkeit von EU-Exporten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Als Rahmenstrategie der Bundesregierung, verankert im Koalitionsvertrag, soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zur sicheren Rohstoffversorgung und zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Die NKWS mit dem Leitbild der ""Circular Economy"", wie auch im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Green Deal) aufgeführt, soll dabei Ziele und Maßnahmen relevanter Strategien zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung zusammenführen. Miele setzt sich für ein Abfallregime mit Herstellerprivilegien bei grenzüberscheitenden Konzepten und Geschäftsmodellen ein, um Herstellerbemühungen um Produktlanglebigkeit und Abfallvermeidung im EU-Binnenmarkt nicht zu gefährden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben zur Schaffung eines Stammgesetzes für das private Sicherheitsgewerbe. Änderungen werden u. a. an einer Reihe von Paragrafen des Referentenentwurfs vom 31. Juli 2024 angestrebt: Verschränkung mit dem KRITIS-Dachgesetz, Schaffung einer Bestandsschutzregelung für Sicherheitsmitarbeiter in Tätigkeiten, die zukünftig eine Sachkundeprüfung erfordern; Verlängerung der vorgesehenen Übergangsfristen zur Nachholung der Sachkundeprüfung; Öffnung der Sachkundeprüfung auf zertifizierte Sicherheitsfachschulen; grundsätzliche Anwendung der Regelungen des SiGewG auf Mitarbeiter der sog. Inhouse-Security; einfacher Datenübertrag vom Bewacherregister auf ein neues Sicherheitsgewerberegister; Verpflichtung zu Qualitätsausschreibungen in öffentlichen Ausschreibungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben des KRITIS-Dachgesetzes zur Erhöhung des Schutzes und der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz sollte jedoch das private Sicherheitsgewerbe einbeziehen und eine Verknüpfung mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGewG, vormals SiGG) vorsehen, das aktuell ebenfalls beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet wird. Änderungen werden i. S. an § 10 des Referentenentwurfs vom 21. Dezember 2023 angestrebt: Nur Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter gemäß SiGewG dürfen von KRITIS-Betreibern beauftragt werden, internationale Normen und Standards müssen bei der Definition des Stands der Technik berücksichtigt werden, es darf keine zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsmitarbeiter eingeführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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