Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.673)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
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BT-Drs. 20/11522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für Vereinfachungen und eine praxistaugliche Umsetzung von CBAM ein. U.a. sind eine verlängerte Nutzung drittlandspezifischer Standardwerte, eine Anhebung der Kleinbetragsregelung und eine stärkere Unterstützung der Unternehmen (insbesondere von KMU) erforderlich. Zudem muss sichergestellt werden, dass die CBAM-Umsetzung die Exporte von EU-Herstellern entlang der Wertschöpfungskette nicht benachteiligt und es nicht zu einer Störung der komplexen Lieferketten in der Industrie kommt.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Fortführung des europäischen Förderprogramms „HAL4SDV“ (Hardware Abstraction Layer for Software defined Vehicles) ein. Ziel ist, dass der deutsche Anteil innerhalb dieses Förderprogramms geleistet wird. Zudem sollen keine weiteren Fördergelder im SdV Umfeld gestrichen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kern des Plans ist u.a. die Genehmigungsbeschleunigung bei Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Hierzu wählt die Kommission den richtigen Ansatz, indem sie den Mitgliedstaaten im Vergleich zu heute verkürzte Fristen vorgibt, innerhalb derer sie über Anträge für den Neu- oder Ausbau von Produktionsstätten für „CO2-Netto-Null-Technologien“ entscheiden müssen. Die Genehmigungsbeschleunigungen beziehen sich zwar auch auf alle Produktionsstätten für Technologien, die für den CO2- armen bzw. CO2-freien Fahrzeugantrieb erforderlich sind (z.B. Batterien, Elektrolyseure, Brennstoffzellen), aber offenbar nicht auf Produktionsstätten für die eigentliche Fahrzeugfertigung. Hier dringt der VDA auf Nachbesserungen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich - auch im Rahmen der Revision des Unionszollkodex - dafür ein, die Zollverfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Insbesondere über Digitalisierung und Bürokratieabbau gibt es Ansatzpunkte für Vereinfachungen und Entlastungen, bspw. für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO), über eine zentralen Zollabwicklung bei Ein- und Ausfuhren oder durch reduzierte Datenanforderungen seitens der Zollbehörden. Neben der Zollhöhe sind vor allem Fragen der Eintarifierung, der Zollwertermittlung, des Ursprungs und von Präferenzen sowie alle zollverfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Unternehmen von hoher Bedeutung, sowohl hinsichtlich der Belastungshöhe als auch der administrativen Anforderungen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel des VDA ist es, Änderungen in der PPWR in Bezug auf die Mehrwegpflichten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in das Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau aufgenommen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einbeziehung weiterer Technologien in die Liste derjenigen Technologien, die für "Beihilfen für beschleunigte Investitionen" infrage kommen ((85), (86) des TCTF). Ebenso sollten Permanentmagnete für Elektrofahrzeuge, Rohstoffzwischenprodukte, Produktionsanlagen für die Fertigung von E-Fahrzeugen und deren Komponenten eingezogen werden. Der VDA fordert zudem die Anhebung der Beihilfehöchstgrenze und Beihilfeintensität auf 200 Mio. € und 25% auch außerhalb von EU-Fördergebieten. Dies soll ebenso für die Anwendung der "Matching-Aid-Klausel" (Nr. 86 des TCTF) möglich sein. Es bedarf einer Anschlussregelung an den TCTF, die über 2025 hinausgeht.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Der VDA setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.