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Gefundene Regelungsvorhaben (28.038)

    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die Langfristszenarien des BMWE sind modellgestützte Szenarien, die untersuchen, wie sich das deutsche Energiesystem langfristig in Richtung Treibhausgasneutralität entwickeln kann. Sie zeigen mögliche Ausbaupfade für Erzeugung, Nachfrage, Speicher, Netze und weitere Energieinfrastrukturen auf und dienen als Orientierung für energiepolitische Entscheidungen. Im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien geben sie Hinweise darauf, welche Mengen an Wind-, Solar- und weiteren Erzeugungskapazitäten künftig benötigt werden und wie diese in ein kostenoptimiertes, klimaneutrales Gesamtsystem integriert werden können.
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Beschreibung: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
    • Beschreibung: Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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