Regelungsvorhaben

Suchbox

28.037 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (28.037)

    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der Utility Faktor für PHEV Fahrzeuge wird durch EU Recht in 2 Stufen angepasst. Um Technologieneutralität in der CO2-Flottenregulierung zu erreichen, sollte der PHEV nicht frühzeitig unattraktiv für Kunden und OEMs gemacht werden. Es wird erwartet, dass der elektrische Fahranteil, den der Utility Faktor adressiert, sich in der Zukunft noch verändern wird, wenn ein für elektrisches Fahren positives Ökosystem etabliert ist. Daher sollte der Utility Faktor Stufe 1 eingefroren werden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der Entwurf der EU Kommission sieht vor, dass Mitgliedsstaaten xEV- und BEV-Quoten für große Unternehmensflotten erfüllen. Der Hochlauf der Elektromobilität sollte aber marktgetrieben erfolgen. Mitgliedstaaten haben ausreichend Incentivierung-Stellhebel, um den Markterfolg der Elektromobilität zu unterstützen. Eine Quotenregelung birgt das Risiko einer Marktverzerrung, z. B. durch längere Haltedauern von Fahrzeugen oder dem Kauf kleinerer Fahrzeuge. Zudem greift der Entwurf der EU Kommission in die nationale Steuer- und Förderpolitik ein.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: In der EU Batterieverordnung wird zukünftig der Ausweis des Carbon Footprint (CFP) verlangt. Dazu ist ein Durchführungsrechtsakt bezüglich der genauen Definition zur Ermittlung des CFP in der Diskussion. Hierbei sollte auch die Anrechnung von CO2 Zertifikaten und Power Purchase Agreements (PPAs) zulässig sein, um eine Dekarbonisierung der Herstellung der Batterie unter Verwendung von alternativ erzeugtem Strom zu ermöglichen und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern mit niedrigeren CO2-Emissionen für eine Kilowattstunde Strom zu vermeiden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Erweiterung der Verordnung (EU) 2018/858 um einen delegierten Rechtsakt, der die Nutzung von Cybersecurity relevanten Ersatzteilen unter Wahrung von fairen Wettbewerb und Cybersecurity-Anforderungen ermöglicht.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der AI Act bietet einen transparenten Rahmen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz. Um die industrielle Nutzung von KI in Deutschland und Europa zu stärken, sollten Anpassungen auf den Weg gebracht werden, um interne Nutzung von KI in Konzernen zu erleichtern und bei der Anwendung von KI im Typgenehmigungsbereich Doppelregulierungen zu vermieden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Die Revision des Cybersecurity Act sollte eine marktorientierte Betrachtung berücksichtigen und auf transparente und klar umsetzbare Kriterien ausgerichtet sein, um eine faire Umsetzung und die Vermeidung von Unsicherheiten bei der Auslegung zu ermöglichen.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Es wird begrüßt, dass das Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Wirtschaft auf eine moderne, transparente und rechtsstaatlich belastbare Grundlage stellt. Im Rahmen der Überarbeitung sollte die fehlende gesetzlichen Definitionen der Datenanforderungen erfolgen und das Verhältnis der neuen Mitwirkungspflichten zu bestehenden europäischen Daten-, Datenschutz- und Cybersicherheitsregelungen deutlicher herausgearbeitet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Die UN-R 148.01 regelt die technischen Anforderungen von beleuchteten Logos am Fahrzeug. Dabei ist die erlaubte leuchtende Fläche der Markenlogos auf 100 cm2 begrenzt. Dabei sind auch die nicht-leuchtenden transparenten Anteile des Logos zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Logos mit hoher umschlossenen transparenten Fläche aufgrund der angewandten Messmethode viel zu klein ausfallen müssten. Aus Sicht von Mercedes-Benz sollte daher die UN-R 148.01 im Rahmen einer Revision dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur die tatsächlich leuchtende Fläche des gesamten Logos begrenzt wird.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden und die Integration von Elektrofahrzeugen in das Energiesystem. Ziel ist die Verbesserung der Interoperabilität zwischen Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Energienetzen sowie die Standardisierung technischer Schnittstellen.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des digitalen Batteriepasses wird die EU-Kommission Durchführungsrechtsakte veranlassen. Die Mercedes-Benz Group AG setzt sich für eine praktikable Standardisierung, Interoperabilität, Datensicherheit, den Schutz vertraulicher Informationen sowie der Ausgestaltung von Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung batterierelevanter Daten entlang der Wertschöpfungskette. Dies umfasst auch Bestandsfahrzeuge und Ersatzteile.
Nach oben blättern