Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.079)
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Fokus von CCS hin zu CCUS, mit Blick auf Harmonisierung mit der europäischen Carbon-Management Strategy (CMS). Rahmenbedingungen für negative Emissionen und CO2 im Kreislauf schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: eFuel Alliance e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Markthochlauf für eFuels durch die Anhebung der Erneuerbare-Energien-Verpflichtung im Verkehrsbereich sowie Einführung einer ambitionierten RFNBO-Quote ermöglichen
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 20.06.2024
- Beschreibung: Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der DRV fordert eine praxisnahe und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Sektorförderung Obst und Gemüse in Deutschland. Unter Beachtung der mit der GAP-Reform übertragenen Zuständigkeiten weg von der EU hin zu den Mitgliedstaaten ergeben sich Einzelaspekte im Förderverlauf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 146/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
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BR-Drs. 146/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der DRV die Anpassungen der nationalen Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein, die mit dieser Änderungsverordnung die Auszahlung der im GAP-Strategieplan veranschlagten Förderungen auf nationaler Ebene vereinheitlicht. Eine reibungslose Abwicklung sollte hierbei im Vordergrund stehen. U. a. sollte auch ein erweiterter bürokratischer Aufwand vermieden sowie bereits bestehende förderungsfähige Maßnahmen beibehalten werden. Bei zeitlichen Fristen sowie der Dauer der Unterstützung fordert der DRV mehr Flexibilität.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen von Maßnahmen im Sektor Wein
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages - Gewährleistung der Erfüllung des Kanalisierungsauftrags
- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):