Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.085)
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- Angegeben von: Pro Generika e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der größte Teil (rund 75%) aller rezeptpflichtigen Generika wird in der Apotheke unter Rabattvertrag abgegeben. Einziges Kriterium für die Vergabe ist in den allermeisten Fällen ausschließlich der Preis (einige Ausnahmen sind mit dem ALBVVG eingeführt worden und in einigen Fällen wurde die Ausschreibungspraxis geändert). In den europäischen Regelungen sind keine anderen Vorgaben für die Ausschreibung von Arzneimitteln vorgesehen. Wir setzten uns ein für die Berücksichtigung weiterer Vergabekriterien über das Kriterium des "billigsten Preises" für ein Generikum hinaus.
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- Angegeben von: Pro Generika e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die jetzt von der UWWTD / KARL vorgesehene Finanzierung der 4. Klärstufe führt in einen Zielkonflikt mit der Gewährleistung einer sicheren Arzneimittel-Grundversorgung. Dieser Zielkonflikt muss gelöst werden. Wir weisen darauf hin, dass die anfallenden Klärwerks-Beiträge für die Hersteller nicht kalkulierbar sind und die Generika-Preise im derzeitigen Generikapreis-Regulierungssystem nicht erhöht werden können. Dies wird zu einer nicht absehbaren Anzahl von Marktrücknahmen führen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Adipositas Allianz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Das AGG führt eine Reihe möglicher Diskriminierungs-Merkmale auf. Zwar wird Behinderung genannt, nicht aber Krankheiten, wie z.B. Adipositas. Um der Diskriminierung von Menschen mit Adipositas entgegenzuwirken, sollen die Merkmale ergänzt werden, um - Krankheiten - Gewicht - Körperform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Adipositas Allianz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: § 34 SGB V schließt Gruppen von Medikamenten von der Versorgung - also der Erstattung zu Lasten der GKV - aus. Unter anderem betrifft dies "Arzneimittel [...] zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts". Eingeleitet wird diese Regelung mit "Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht." Adipositas ist eine Krankheit. Inzwischen gibt es wirksame und zugelassene Medikamente zur Behandlung der Adipositas. Da die GKV deren Erstattung mit Hinweis auf die vorgenannte Regelung ablehnt, muss klargestellt werden, dass bei der Behandlung der Adipositas um die Therapie einer Erkrankung handelt und diese entsprechend zu erstatten ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PAUL HARTMANN AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Als Hersteller von Qualitätsprodukten im aufsaugenden Inkontinenzbereich sind wir mit steigenden Kosten und zunehmenden Regularien konfrontiert. Als gleichzeitiger Hilfsmittel-Leistungserbringer sind wir täglich bestrebt, die Patientinnen und Patienten unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich zu versorgen. Dabei steht die aktuelle Vergütungsstruktur im Widerspruch zu den erhöhten Anforderungen an Produkt- und Versorgungsqualität. Insbesondere werden die Versorgungsbedarfe von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung nicht immer adäquat in den Verträgen berücksichtigt. Da diese dadurch in der Versorgung oftmals benachteiligt sind, setzen wir uns für eine gesetzlich verpflichtende differenzierte Vergütung für diesen Personenkreis ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LS Europe-logos Srl am 20.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht Wir betreiben die Interessenvertretung, um sicherzustellen, dass die nationalen Ziele für die Industrie umgesetzt werden können, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Beibehaltung der Industrieziele in RED III als nationale Gesamtreferenz sowie die Einführung von Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen werden dabei als wichtige Voraussetzungen für die Erreichung der Industrieziele angesehen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: LS Europe-logos Srl am 20.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel ist mehr Flexibilität in den nationalen Fördermechanismen, die die Dekarbonisierung von großen industriellen Produktionsanlagen erlauben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): ENTWURF v. 6.6.2023 Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: LS Europe-logos Srl am 20.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist mehr Flexibilität in den nationalen Fördermechanismen, die eine schrittweise erfolgende Dekarbonisierung von großen industriellen Produktionsanlagen erlauben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): ENTWURF Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung und Carbon Management, Stand: 13. Oktober 2023
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: LS Europe-logos Srl am 20.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist, dass in Deutschland die Umsetzung von CCS ermöglicht wird und eingesparte CO2-Emissionen dank CCS auf das zu erreichende Einsparungspotential von Treibhausgasen entsprechend angerechnet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):