Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.047)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen. Das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen ist nicht mehr zeitgemäß und sollte durch Vorgaben zu Transparenz und Überprüfbarkeit ersetzt werden. Es bedarf klarer und erfüllbarer Regeln für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Angestrebt wird deshalb eine Klarstellung in der Richtlinie, dass die risikobasierte Differenzierung nach dem Alter oder nach Behinderung durch Versicherer keine Diskriminierung ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Konzept eines effizienten alternativen Streitbeilegungssystems für Verbraucheransprüche im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen. Was jedoch die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs der ADR-Richtlinie betrifft, so werden nicht alle Auswirkungen, die dieser Ansatz mit sich bringen würde, berücksichtigt. Während die Einbeziehung von Streitigkeiten aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen für die Verbraucher von Vorteil sein könnte und bereits in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Versicherungsombudsmanns fällt, haben wir Vorbehalte gegen die Einbeziehung von Streitigkeiten über außervertragliche Verbraucherrechte in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie sich nicht im Rahmen eines Opt-Outs für privates Vorsorgeprodukt entscheiden. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Basisrente als Opt-Out-Produkt ein, weil sie 2005 für Selbstständige eingeführt wurde, lebenslange Leistungen bietet und pfändungsgeschützt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Evaluierung der DSGVO sollte genutzt werden, um das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen: - Modernisierung der Regeln zu vollautomatisierten Entscheidungen sowie klare und erfüllbare Vorgaben für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. - Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können. - Beschränkung der Anforderungen an Binding Corporate Rules (BCRs) und Einwilligungen in die Datenübermittlung in Drittstaaten auf das gesetzlich geforderte Maß. - EU-einheitliche Regelung der Erlaubnisgrundlagen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Versicherungsbranche.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungsteuerliche Behandlung der Transportgüterversicherung bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bedürfen aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft entweder einer praxisgerechten Anpassung oder einer weniger restriktiven und praxisgerechteren Auslegung.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft gilt es, eine Rentendoppelbesteuerung gerade auch mit Blick auf steuerlichen Rahmenbedingungen der Basisrente zu vermeiden. Bei etwaigen künftigen gesetzlichen Anpassungen ist allerdings im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass eine strukturelle doppelte Besteuerung von ganzen Rentnergruppen beziehungsweise -jahrgängen verhindert wird.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):