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Gefundene Regelungsvorhaben (25.716)

  • Rastanlagen

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bewirtschaftete Rastanlagen dienen der flächendeckenden Versorgung aller Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn mit Waren- und Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang setzt sich T&R im Rahmen der Konzessionsverträge unter anderem für eine bedarfsgerechte Ausstattung von Rastanlagen mit Stellplätzen, für eine angemessene Beschilderung und für schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6423 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Transportlogistik für Deutschland sichern - Mit fairen Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr
    • Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: T&R beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Unter anderem setzt sich T&R daher im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen dafür ein, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Zusammenhang mit dem KOM-Vorschlag für Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) empfiehlt die aba Rat und EU-Parlament Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nur insoweit einbeziehen, wie sie "für alle interessierten Kunden zugänglich“ sind. EbAV sind – anders als Anbieter von Finanzprodukten – grundsätzlich nicht zugänglich für „Verbraucher“. Ansprüche in betrieblichen Versorgungssystemen ähneln eher den Ansprüchen in staatlichen Systemen der ersten Säule (bei denen die Teilnahme verpflichtend ist) als den Vorsorgeprodukten der dritten Säule. Existierende nationale Trackingsystem sind für den Überblick über Altersvorsorgeansprüche das vorzugswürdige Instrument.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Verbände begrüßen, dass ein abgestimmter Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur sowohl hinsichtlich der investmentrechtlichen Anlagemöglichkeiten als auch der investmentsteuerlichen Vorschriften geschaffen wird. Da die Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 Investmentsteuergesetz eine erhebliche Veränderung des Status quo darstellen, sollte für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigte Investments zumindest ein Bestandsschutz gewährt werden. Um die Investitionsmöglichkeit für Altersversorgungseinrichtungen in Infrastruktur zu fördern, werden verschiedene Erweiterung bzw. Anpassung des Anlagekatalogs der Anlageverordnung vorgeschlagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Diskussionsentwurf zum Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: EbAV sind im EU-Recht keine Versicherungsunternehmen. Um die CSRD-RL 1:1 national umzusetzen, sollen zum einen Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Pensionsfonds in der Rechtsform eines Pensi- onsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PFVaG) nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet werden. Für die übrigen EbAV sollte § 341a Abs. 2 klargestellt werden, dass für diese die versicherungsspezifischen Regelungen zur Bestimmung der Größenkriterien keine Anwendung finden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Allgemeinen Ausrichtung des Rates zur Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER) weisen die Verbände auf die zunehmenden Probleme von Altersversorgungseinrichtungen in der Praxis hin und illustrieren diese anhand der Situation mit Investitionen in den Niederlanden und Belgien. Ungeachtet des hohen Verbesserungspotenzials von FASTER sei ihr Hauptproblem nicht die Erstattung bzw. Befreiung von überschüssig gezahlter Quellensteuer, sondern bei der Infragestellung der Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Anspruchs seitens der zuständigen Behörden. Altersversorgungseinrichtungen sollten bei der Geltendmachung von ihrem rechtmäßigen Anspruch auf Steuerbefreiung von Bürokratie entlastet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Angesichts der prognostizierten Beitragssatzsteigerung um 2,7 Prozentpunkte sollte die geplante Abschwächung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255e SGB VI-E nicht erfolgen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente droht erheblich unter Legitimationsdruck geraten, und den Arbeitnehmern wird immer weniger Geld für die zweifellos notwendige kapitalgedeckte Vorsorge über die betriebliche und private Altersversorgung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die geplante Stärkung von betrieblicher und privater Vorsorge ist das kontraproduktiv.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 264/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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