Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (122)
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit dem Ziel, eine praxistaugliche, finanzierbare Ausbildung einschließlich der Refinanzierung schulischer Zusatzangebote sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden..., ...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG 46 2.3.22..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG Rechnung getragen und ..., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Pflegefachkraft nach dem PflBG ermöglichen, über einen..., ...bestandenen Abschlussprüfung nach PflBG eine noch weitergehende..., ...Jahre Ausbildungszeit gemäß PflBG die Abschlussprüfung angetreten..., ...über eine Umlage wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Regelungen der §§ 40 ff. PflBG auch für den Pflegeassistenzberuf..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b a..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...vorgesehen. Die Änderung im PflBG sollte aber auch zur Einfügung..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen..., ...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...davon, dass sich in § 48a PflBG bereits Regelungen zur..., ...Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) als Artikel 6 vor; der..., ...einer Änderung von § 49 PflBG nebst weiterer Folgeänderungen. Nach § 49 PflBG bestimmen die Länder die..., ...erleichtern. Konkret könnte § 49 PflBG in der neuen Fassung wie...
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Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend..., ...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Pflegefachpersonen i.S. des § 1 Absatz 1 PflBG – mithin ohne er-weiterte..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschu-len..., ...Heilkundemodule nach § 14 Absatz 4 PflBG im Rahmen der Pflegefach-ausbildung..., ...hierzu Anmerkungen zu § 14 PflBG). Stellungnahme der BAGFW..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG fallabschließend zu erbringen..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...Pflege Seite 54 von 60 PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteinge-schlossen wird..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG können zusätzlich Kompetenzen..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanforderungen nach § 9 PflBG erfüllt werden. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
- Beschreibung: Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG aufgenommen werden. ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG gestärkt und damit in ..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG mit verschiedenen Vorgaben..., ...Lebensführung sind laut §5 PflBG Kernaufgaben von Pfle-gefachpersonen..., ... das Pflegeberufegesetz PflBG. Im Interesse vermeidbarer..., ...sollten die Kompetenzen im PflBG allge-meiner und in Übereinstimmung..., ... in den Änderun-gen des PflBG. „(1) Der Spitzenverband..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG auf, da in beiden Prozessen..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG und damit ver-bunden die..., ...Pflegefachperson nach §1 PflBG. Die Vergütungen sind ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG und dem auch in der Personal..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG bestätigt wird) enthalten..., ...Inhaltsübersicht, Überschriften PflBG Der DBfK lehnt die ..., ...ARTIKEL 5, Nummer 2, b §4 PflBG Der DBfK begrüßt, dass..., ...ARTIKEL 5, Nummer 4 §14a PflBG §14 PflBG, Absatz 4 ...
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- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und ist als absoluter..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Vorbehaltsaufgaben des § 4 PflBG; um die Qualität des Studiums..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…)“ - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 116 Standardisierte Module..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 121 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht verankert..., ... Artikel 5, Nr. 4 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Änderungsvorschläge § 4a PflBG wird wie folgt gefasst..., ...Artikel 5, Nr. 5 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...auf Kompetenzen nach § 37 PflBG und damit auf die hochschulische..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkommission nach § 53 PflBG vorgesehenen Module Gegenstand..., ...gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) aufsetzt oder ob zunächst...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erlaubnis nach § 1 Satz 2 PflBG (i. d. F. v. 01.01.2025..., ...Gebrauch gemacht, so auch im PflBG. Die bundesweite Regelung..., ...müsste bundeseinheitlich im PflBG verankert werden. Die ..., ...gesetzlicher Regelungen im PflBG findet sich in § 15a SGB...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Baustein, um die Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. Insgesamt ist es aber kein Durchbruch für die Pflege. Es fehlen wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen abzusichern. Bei den Regelungen zum sog. externen Vergleich führt die Berücksichtigung der Entlohnungsstruktur sogar zu einer Problemvervielfachung. Darüber hinaus bedrohen die gemeinschaftlichen Wohnformen als neuer Sektor in der Pflegeversicherung und eine in den geplanten Neuregelungen angelegte Bedarfssteuerung auf der Grundlage kommunaler Pflegeplanungen die professionellen Pflegeangebote, die in der aktuellen Versorgungskrise so dringend benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 115 Standardisierte..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 116 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht verankert..., ... Artikel 4, Nr. 4 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Artikel 4, Nr. 5 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...auf Kompetenzen nach § 37 PflBG und damit auf die hochschulische..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...einer Ausbildung nach dem PflBG zu erteilen. Auch die..., ...Falle anschließend nach PflBG ausbilden zu müssen, findet..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Streichung von § 27 Abs. 2 PflBG (Wertschöpfungsanteil)..., ...von Lehrkräften nach dem PflBG bis 2035 verlängert wird...
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- Angegeben von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach Pflegeberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubildenden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barrierefreien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversiche..., ...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung vor. Der Paritätische befürwortet eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz. Er schlägt ein verpflichtendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor, so dass die Pflegefachassistenzperson den hochkomplexen Kompetenzen und Aufgabenfeldern gerecht werden kann, um perspektivisch als Bindeglied zwischen Pflegefachperson und Pflegebedürftigen zu fungieren. Damit die Ziele erreicht werden, braucht es eine ausreichende Finanzierung, flexible Umsetzung, realistische Personal- und Strukturvorgaben sowie digitale Lernformen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische...
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PflAssEinfG: Pflegeassistenzausbildung mit Steuermitteln finanzieren anstatt durch Beitragszahler der Sozialversicherung
Aktiv vom 20.08.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.08.2024
- Beschreibung: Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 102 Standardisierte..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 103 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht veran-kert..., ... Artikel 5, Nr. 3 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Artikel 5, Nr. 4 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) wird das Ziel verfolgt, die Kompetenzen und Rahmenbedingungen der Pflegefachpersonen umfassend zu stärken und dadurch die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...integriert. Während § 4a PflBG die berufs-rechtliche ..., ...Kompetenzen verfügen. Mit § 4a PflBG wird erstmals gesetzlich..., ...Ausbildung nach §§ 4, 5 und 37 PflBG erworben haben. Die Regelung...
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Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Aktiv vom 06.09.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ausbildung nach dem PflBG bereits über fun-dierte..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 5 Absatz 1 PflBG erfor-derlich. Aufgrund..., ... sollte in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. In..., ... zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ... möglich. § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung..., ...Betriebskosten Gemäß § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung...
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Pflegekompetenzgesetz
Aktiv vom 21.11.2024 bis 26.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
- Beschreibung: Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…) - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in der Versorgung besser..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG und die Bundesministerien nach § 14 PflBG direkte Einflussmöglichkeit...
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Kompetenzerweiterung in der Pflege
Aktiv vom 10.05.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
- Beschreibung: Der DPR setzt sich für eine Kompetenzerweiterung in der Pflege ein und hat sich in dem beigefügten Papier dazu positioniert.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG berühren, wobei die Komplexität..., ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Abs. 2 PflBG zuzuordnen sein (Weidner..., ...Pflegefach-personen nach § 4 PflBG uneingeschränkt durch ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von Pflegefachpersonen..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Umkehrschluss für die nach § 14 PflBG qualifizierten Pflegefachpersonen..., ...Analog zum Bachelorstudium (PflBG Teil 3 und korrespondierender..., ...Aufgabenfeldes des BIBB nach § 54 PflBG im Sinne der Erforschung..., ...Pflegeausbildung nach § 53 PflBG sollte darüber hinaus ..., ...Kompetenz“ (§ 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG) mit der Begrifflichkeit..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen...
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- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
- Beschreibung: Der DPR setzt sich für eine durchlässige Bildungsarchitektur ein. Dazu wurden Kompetenzstufen Pflegender formuliert und Mitgliedern des Bundestags übermittelt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeübernahme nach § 4 PflBG (DQR4; Verantwortlich ..., ...Pflegeübernahme nach § 37 PflBG (DQR 6, Verantwortlich...
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- Angegeben von: PAUL HARTMANN AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verhandeln. Analog § 37 Absatz 3 PflBG ist es insbesondere hinsichtlich..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG als Qualifikation für ..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...Vorbehaltene Aufgaben § 4 PflBG Der DPR begrüßt ausdrücklich..., ...Heilkundeausübung § 4a PflBG Der DPR begrüßt die Klarstellung in § 4a PflBG, dass Pflegefachpersonen..., ...heilkundliche Aufgaben § 14a PflBG Der DPR unterstützt,..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG standardisierte Module...
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Einladung des BMG und BMFSFJ zum Austausch von Expert/innen zum Berufsbild der Advanced Practise Nurse (APN)
Aktiv vom 08.07.2024 bis 05.06.2025
- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 08.07.2024
- Beschreibung: Vorbereitung APN Gesetz
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkommission nach § 53 PflBG stark an medizinischen..., ...der DPR gemäß § 14 Abs. 4 PflBG zudem die Ausweitung der...