Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (123)
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für klare Regelungen zum Beschäftigungsdatenschutz ein, um Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen, Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen und Flexibilität für Unternehmen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Begleitung der BDSG-Novelle
Aktiv vom 26.06.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. am 26.06.2024
- Beschreibung: Monitoring des Gesetzesvorhabens, insbesondere hinsichtlich der europarechtlichen Ausgestaltung des Kreditscorings im Hinblick auf Rechtssicherheit und Transparenz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PayPal Limited am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel, die Vorgaben des EuGH-Urteils (C634/21) zügig umzusetzen und somit die Rechtssicherheit und Transparenz beim Kreditscoring zu stärken. Die DSGVO folgt grundsätzlich dem Konzept der Vollharmonisierung, weswegen wir die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Verbots automatisierter Entscheidungsfindung die in Art. 22 Abs. 1 umfassend geregelt sind, als abschließend ansehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
- Beschreibung: Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Rat für Digitale Ökologie am 24.06.2024
- Beschreibung: Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass die Datenschutzregelungen fortlaufend an die sich neu entwickelnden Technologien (bspw. KI) angepasst werden, um Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden und Innovation zu fördern. Dafür setzen wir uns im Rahmen der Evaluierung der GDPR durch die Europäische Kommission sowie der aktuell diskutierten GDPR Enforcement Procedure Regulation im Hinblick auf die bestehenden Datenschutzregelungen, ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 19.06.2024 bis 21.07.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Regierungsentwurfs ist es, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aufzugreifen sowie Ergebnisse umzusetzen, die sich aus der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes ergeben haben. Der Verband setzt sich im Nachgang des Urteils des EuGH vom 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 für eine praxisgerechte und rechtssichere Neuregelung des Scorings im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Bei der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Interessen der Inkassodienstleister berücksichtigt werden: Anschriftendaten sollen weiterhin für das Erstellen von Wahrscheinlichkeitswerten im Sinne von § 37a Abs. 1 BDSG-RegE verwendet werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Regelungen, die den Datenschutzbeauftragten betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
- Beschreibung: Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Ermöglichung der Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen zu können, um eine einheitlichere Anwendung und Durchsetzung der DSGVO in Deutschland zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) am 18.04.2024
- Beschreibung: Regelungsvorhaben (Einführung oder Änderung von Gesetzen, Verordnungen und ähnlichen Initiativen) auf Bundesebene der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, des Bundesrates oder aus der Mitte des Deutschen Bundestages, die Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in digitale Grundrechte ermöglichen und die dadurch Auswirkungen auf die demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätze unserer Rechtsordnung haben, mit dem Ziel der Sicherung der Grundrechte und der Konformität mit dem Europarecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 06.11.2025
- Beschreibung: VW Group setzt sich dafür ein, dass die Datenschutzaufsicht in Deutschland dahingehend umstrukturiert wird, dass eine verlässlichere, ausgewogenere und einheitlichere Auslegung der vagen Gesetzgebung mindestens für das gesamte Bundesgebiet erfolgt. Hierbei setzen wir uns dafür ein, dass gewisse Kompetenzen der Rechtsauslegung von den Landesbehörden auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Florian König – KING CONSULT | Kommunikation am 04.11.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der Rolle des Datenschutzbeauftragten im neuen BDSG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung am 22.07.2025
- Beschreibung: Der Bund sollte mit einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes den Einsatz von Software in der Schule unterstützen. Analog zum § 27 BDSG (der Regelung der Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der allgemeinen schulischen Bildung vereinfacht werden. Folgeabschätzungen sollten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geleistet werden. Mit Hilfe einer Servicestelle „Datenschutz in der Bildung“ könnten Schulleitungen in einem komplexen Rechtsgebiet entlastet werden und sich wieder auf die Kernfragen der Schulentwicklung konzentrieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine Neufassung der zentralen digitalpolitischen Strategien der Bundesregierung - insbesondere der Datenstrategie, Digitalstrategie und KI-Strategie - unter aktiver Einbeziehung der Energiewirtschaft. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung sektorspezifischer Anforderungen der Energiebranche hinsichtlich Datenverfügbarkeit, Innovationsfähigkeit und regulatorischer Entlastung. Darüber hinaus setzt sich BDEW für die Etablierung einer zentralen Governance-Struktur für die Digitalisierung im Energiesektor sowie für eine klare Umsetzungsorientierung bestehender europäischer Digitalregulierung ein. Der BDEW fordert ein IT-Regulierungsbarometer zur Reduktion administrativer Belastungen und eine zügige sowie innovationsfreundliche nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 21.05.2025
- Beschreibung: Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stellungnahme zu geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 15.01.2025 bis 01.07.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Einflussnahme zur Verhinderung von Regelungen, die die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten abschwächen könnten, insbesondere durch eine Verringerung der Benennungspflicht oder Absenkung der Schwellenwerte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Der BUJ wirbt dafür, datenschutzrechtliche Regelungen, die Syndikusrechtsanwält/-innen in ihrer Arbeitspraxis betreffen, zu verändern und diese zu vereinfachen und klarstellend zu formulieren. Konkret geht es dem BUJ um eine verstärkte Hilfestellung, insbesondere in den Bereichen Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten. Der BUJ regt zu Best Practice Dialogformaten an, um seine Mitglieder aktiv bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Unternehmen zu unterstützen. Der BUJ setzt sich dafür ein, die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):