Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (238)
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 15.01.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme im Rahmen der BMWE-Konsultation zur Novellierung des WindSeeG befürwortet kombinierte Offshore-Anschlüsse zur gleichzeitigen Strom- und Wasserstofferzeugung im novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz. Dies soll den Markthochlauf von Offshore-Wasserstoff beschleunigen, Netzausbaukosten senken und eine integrierte Infrastrukturplanung im Flächenentwicklungsplan 2026 ermöglichen. Hervorgehoben wird zudem die Bedeutung von Offshore-Wasserstoffleitungen als effiziente Transportlösung und als Baustein des deutschen und künftigen europäischen Wasserstoffnetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unklarheiten im novellierten WindSeeG ausgeräumt werden. Im..., ... muss das novellierte WindSeeG kombinierte Anschlusskonzepte..., ...Inkrafttreten des novellierten WindSeeG erfolgen. Außerdem müssen..., ...Inkrafttreten des novellierten WindseeG ausgeschrieben werden..., ...laufende Konsultation zur WindSeeG-Novelle fällt deswegen..., ...umfasst. Das geltende WindSeeG sieht allerdings keine..., ...Anwendungsbereich des WindSeeG. Denn das aktuelle Gesetz..., ...betrifft (§ 3 Nr. 7, 8 WindSeeG). AquaDuctus erfüllt ..., ...Genehmigungsregime des WindSeeG zur Anwendung kommen ..., ...nach § 66 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG erforderlich. Zuständige..., ...vorgeschrieben (§ 70 Abs. 3 WindSeeG). Die Zulassung durch..., ...Plangenehmigung nach dem WindSeeG ist auch mit Blick auf..., ...deutschen AWZ ist das WindseeG aktuell nicht anwendbar..., ...Siehe § 28q EnWG 9 Das WindSeeG sollte daher so geändert..., ...AWZ anbinden, nach dem WindSeeG zugelassen werden können..., ...Anwendungsbereich des WindSeeG notwendig: In § 1 Abs. 1 Nr. 3 WindSeeG sollte klargestellt werden..., ...Änderung von § 1 Abs. 3 WindSeeG erforderlich. Nach aktueller..., ...Notwendigkeit, auch im WindSeeG entsprechende Anpassungen..., ... müssen im FEP und im WindSeeG bereits jetzt die Weichen...
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Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Aktiv vom 24.07.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG die Frist zur Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ..., ...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG die Frist zur Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ..., ...EnWG zusammen mit § 81 WindSeeG 2023 Im Zuge der letzten WindSeeG-Novelle wurde die Realisierungsfrist..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WindSeeG ist der bezuschlagte ..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG vorgenommen werden: ...
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- Angegeben von: JERA Nex bp Deutschland GmbH am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Meilensteine und Fristen im WindSeeG sollen flexibilisiert werden, um Projekte effizienter zu gestalten. Außerdem sollen von den Meilensteinen abhängige Fristen angepasst werden, um Komplexität zu vermeiden und um eine sichere und auskömmliche Betriebsphase zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3078
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/3078
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungen zur nationalen Umsetzung der RED III ins WindSeeG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.08.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: - 2023 bezuschlagte Offshore Wind Flächen wurden entspr. § 8a des WindSeeG zu Beschleunigungsflächen erklärt. Es muss Klarheit hergestellt werden, dass die Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Flächen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. - Durchführung von Untersuchungen zur Durchführung einer UVP - Wahlfreiheit für Entwickler
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
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- Angegeben von: M.A. Heike Winkler – Offshore Wind Kommunikation am 14.02.2026
- Beschreibung: Leitthemen der BMWE- Konsultationsfragen im Kontext einer zukünftigen Novellierung des WindSeeG. Eine Stellungnahme zu den Leitthemen: Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore-Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Novellierung des WindSeeG Sehr geehrte Damen und..., ...zukünftigen Novellierung des WindSeeG ein. Zunächst bedanke..., ... die Novellierung des WindSeeG nicht in Konflikt mit..., ...Die Überarbeitung des WindSeeG und des Energiewirtschaftsgesetzes..., ... die Novellierung des WindSeeG sollte der NZIA und die...
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- Angegeben von: Vestas Deutschland am 10.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Deckelung der Gebotskomponenten im WindSeeG im Gebotsverfahren bei der Ausschreibung von nicht zentral vorentwickelten Projekten und bei zentral vorentwickelten Projekte respektive die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference) zur gesicherten Finanzierung von Offshore-Windenergie Projekten. Ziel ist die Stärkung der Planungssicherheit für Projektentwickler, damit Finanzierungskosten sinken und der Kostensenkungsdruck auf die Hersteller von Windenergieanlagen und deren Zulieferer nicht weiter steigt sondern mehr Luft zur nötigen Skalierung der Produktion lässt. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine umfassende Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), um die Investitionssicherheit im Offshore-Bereich zu stärken. Ziel ist es, durch die Einführung zweiseitiger inflationsindexierter CfDs, die Anpassung der Leistungsdichten im Flächenentwicklungsplan sowie realistische Realisierungsfristen ein funktionierendes und markttaugliches Ausschreibungssystem zu schaffen. Der BDEW fordert, die für 2026 geplanten Ausschreibungen zu verschieben, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beihilferechtlich tragfähig und planbar zu gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...umfassende Reform des WindSeeG und des Weiteren Offshore-Rechtsrahmens..., ...würde. 2. Umfassende WindSeeG-Reform bis Mitte 2026..., ...Termin-verschiebung sollte das WindSeeG bis Mitte 2026 grundlegend..., ...fortgeschrieben werden. Die WindSeeG-Reform sollte sich an..., ...beihilfe-rechtlicher Genehmigung der WindSeeG-Reform sollte im Juli..., ...Eckpunktepapiers zur Reform des WindSeeG Oktober – November..., ...Offshore-Wind-Rechtsrah-mens (WindSeeG, EnWG), des Flächenentwicklungsplans..., ...Umsetzung der umfassenden WindSeeG-Reform (siehe Kapitel..., ...Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG 2023 und § 17d EnWG pragmatisch...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine umfassende Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie weiterer offshore-relevanter Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich ein für die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) als neues Förderinstrument, eine Reduktion der Bebauungsdichte zur Steigerung der Volllaststunden, eine Reform des Ausschreibungsdesigns sowie für eine gesetzliche Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse. Der BDEW fordert zudem praxistaugliche Anpassungen der Realisierungsfristen und Bedingungen für den Weiterbetrieb bestehender Offshore-Windparks.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
................3 1 Das WindSeeG 2023 ist reformbedürftig..., ...Seite 4 von 24 1 Das WindSeeG 2023 ist reformbedürftig..., ...Windenergie-auf-SeeGesetz - WindSeeG) 2023 und der weitere..., ...neuen Absatz 6 in § 21 WindSeeG 2023. Die Nummerierung..., ...Satz 2 in § 54 Absatz 1 WindSeeG 2023 einzufügen: „(1..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 zudem ein Nachweis..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 vorgenommen werden..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 1 a WindSeeG) zu einer Pönale von ..., ... Regelungen nach § 81 WindSeeG 2023 und § 17d, e EnWG..., ... Rahmenbedingungen im WindSeeG 2023 fokussieren die ..., ... die Zielvorgaben des WindSeeG prüfen. Zugleich ist..., ...BDEW-Vorschläge für die WindSeeG-Novelle ................, ...von Wasserstoff ins WindSeeG aufnehmen .............., ... BDEW sollten bei der WindSeeG-Novelle unter anderem..., ...zur Marktkonsultation WindSeeG 2025, Kap. 1.1. Die..., ...Ausbauziele nach dem WindSeeG angerechnet werden, um..., ...mehr als 7 MW/km2 im WindSeeG festzulegen und dies ..., ...konkrete Änderungen im WindSeeG vor: § 1 Zweck und ..., ...in § 4 Abs. 2 Nr. 2 WindSeeG vorstellbar: 2. die..., ... sollte im Rahmen der WindSeeG-Novelle sichergestellt...
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- Angegeben von: Orsted Germany GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Unseres Erachtens besteht eine Regelungslücke mit Blick auf die Rückgabe von bezuschlagten Flächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Projektrückgaben nach WindSeeG....
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Verlängerung der Realisierungsfrist von Offshore-Windparks
Aktiv vom 18.10.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 18.10.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Realisierungsfrist nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundsätzlich stellen das WindSeeG und das EnWG einen guten..., ...Gleichwohl erfolgte die letzte WindSeeG-Novelle unter Voraussetzungen..., ...zu werden, sollte das WindSeeG daher nicht als statisch..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate. ..., .... Begründung In der WindSeeG-Novelle von 2020 wurde..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG wäre wie folgt vorzunehmen...