Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (210)
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- Angegeben von: Ärzte gegen Tierversuche e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Teil des Entwurfs ist eine teilweise Verschärfung der Strafnorm § 17 Tierschutzgsetz. Wir befürworten diese Verschärfung und versuchen daraufhin zu wirken, dass diese auch verabschiedet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ohne Datum, im Folgenden TierSchG) einzubringen. Die bundesweite...
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- Angegeben von: Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen. Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele. Die DTG fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten Tierschutzgesetz umsetzbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Referentenentwurf TierSchG S. 2 III. Vorschläge..., ...ZUM REFERENTENENTWURF TierSchG Grundsätzlich Es wäre..., ...§ 1 Satz 2 [geltendes TierSchG] Das Töten von Tieren..., ...Satz 1 Pkt. 2 [geltendes TierSchG] Mit den Ausnahmen der..., ...Fischerei/Angelei erfasst das TierSchG ausschließlich die Belange..., ...4 Absatz 1 [geltendes TierSchG] Die Ausnahmen von der..., ... Absatz 1a [geltendes TierSchG] Die Ausbildung zum ..., ...) Nummer 4 [geltendes TierSchG] Der Referentenentwurf..., ...Tiere dienen“. §4c TierSchG ist mit dem Staatsziel..., ...Absatz 1 Satz 2 [geltendes TierSchG] Das Amputationsverbot..., ...erlaubt werden (vgl. § 5 TierSchG: „Ohrkerbung oder -lochung..., ...Buchstabe c) [geltendes TierSchG] Nach “…Verbesserung..., ...2 Nummer 1 [geltendes TierSchG] Nach “…an einer Hochschule..., ...12 und §13 [geltendes TierSchG] Der Transport einiger..., ...Zoopersonals. §13a TierSchG [geltendes TierSchG] ...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde am 12.06.2024
- Beschreibung: - bundeseinheitliche Regelung zum Erwerb einer Tierhalter-Sachkunde mit konkreten Schulungs-Inhalten auf Grundlage des § 2a TierSchG. Option eines verpflichtenden Sachkundenachweises auf besonders geschützte und „gefährlicher Arten“ beschränkt - Verzicht auf Positivlisten, stattdessen Vorbehaltslisten mit Bezug zu Sachkundenachweis - Anstatt eines EU Lacey Acts gleichwertige, aber bessere Alternative: Nutzung des Anhangs III von CITES - Entwicklung eines Zertifizierungssystems für legalen Wildtierhandel - Keine Überregulierung von Tierbörsen und kein Ausschluss von Händlern, solange diese alle Regularien (Tierschutz, Artenschutz, allg. Ordnungsrecht) erfüllen - nachhaltige Bewirtschaftung von Wildtierbeständen unter besonderer Berücksichtigung des Benefits für lokale Gemeinschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf Grundlage des § 2a TierSchG. Die Option eines verpflichtenden..., ...des § 21 Abs. 5 Nr. 2 TierSchG die Verpflichtung zur..., ...Änderung des § 16 Abs. 1 TierSchG einhergehende Fokussierung..., ...Ergänzung des § 16 Abs. 1 TierSchG um die nähere Definition..., ... 12.2.4.1 der AVV zum TierSchG) sind. Im Ergebnis erkennen..., ... verfügen müssen (§ 2 TierSchG) – ist fachlich nicht..., ...Einführung eines neuen § 11 d TierSchG, der diese tatsächliche..., ...geplanten neuen § 11d TierSchG aufgeführten Informationspflichten...
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- Angegeben von: Deutscher Wildgehege-Verband e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen. Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele. Der DWV fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten Tierschutzgesetz umsetzbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... die Novellierung des TierSchG und erhoffen uns in einigen..., ...vernünftige Grund nach §1 TierSchG erfüllt wird. Das bestehende..., ... in den §§ 1 und 17 TierSchG. 3. Zu §11, Absatz ...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das BMEL will das TierSchG überarbeiten und damit den Tierschutz in der Nutz-, Heimtier- und Versuchstierhaltung verbessern. Der DRV unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des BMEL für mehr Tierschutz in Deutschland. Aktuell setzt der Entwurf falsche Akzente hinsichtlich Praktikabilität und Entbürokratisierung. Keine Schaffung von Anreizen, Produktionskapazitäten ins Ausland zu verlagern aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit im EU-Binnenmarkt. Weiter müssen neben dem Tierschutz auch die Arbeitssicherheit und die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und verbessert werden. Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass der Entwurf grundlegend überarbeitet werden muss.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 05.03.2026
- Beschreibung: Im Bereich von Wissenschaft und Forschung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung unterstützt die BTK den Wandel weg von tiergestützter Arbeit hin zur Implementierung von Alternativmethoden, insb. Stärkung des 3R-Prinzipes, dem Einsatz für klare, rechtssichere Rahmenbedingungen und einem Engagement für die Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen. Die BTK setzt sich für einen Verbleib der versuchstierrechtlichen Bestimmungen im TierSchG ein und fordert den Gesetzgeber auf, eine Überarbeitung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der AVV-Tierschutz einzuleiten um die bestehenden Spezialvorschriften zeitnah zu konkretisieren und bestehende Lücken innerhalb der tierschutzrechtlichen Bestimmungen somit kurz- bis mittelfristig zu schließen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DGU unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DGOU unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Die DGOOC unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist dringend notwendig..., ...eines Versuches des § 17 TierSchG ist begrüßenswert. Allerdings..., ...Die Überarbeitung des TierSchG ist für eine Verbesserung..., ...Anbindehaltung widerspricht § 2 TierSchG. ● Die Ausnahmeregelung..., ...des § 21 Abs. 1a S. 2 TierSchG-Entwurf (TierSchG-E) ..., ...werden. ● Mit § 2b Abs. 2 TierSchG-E wird eine Verordnungsermächtigung..., ...§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 TierSchG-E sollte daher, wie ..., ... ist (§ 4 Abs. 1 S. 2 TierSchG), lässt die Gleichstellung..., ...Wirbeltieren (§ 4 Abs. 4 TierSchG-E) ins Leere laufen, ..., ... in § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG insoweit eingeschränkt..., ... Endverbraucher (§11c TierSchG-E) muss daher auf gewerbliche..., ...durch die Regelungen im TierSchG bereits jetzt verboten..., ...Abs. 1 oder § 12 Abs. 1 TierSchG integriert werden. Wir...