Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503040005 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes

Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen. Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele. Die DTG fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten Tierschutzgesetz umsetzbar sein.

Bereitgestellt von:
Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V. (R007322) am 09.04.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 01.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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