Regelungsvorhaben
Stellungnahme Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes
Angegeben von:
Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V. (R007322)
am
09.04.2025
Beschreibung:
Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem
BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten
TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen
Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen.
Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele.
Die DTG fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen
Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von
Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte
Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke
Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten
Tierschutzgesetz umsetzbar sein.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 01.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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