Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (45)
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
- Beschreibung: Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 16.05.2025
- Beschreibung: Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele im European Climate Law, Verhinderung von Aufweichungen etwa durch Aufnahme des Handels mit Paris Agreement Artikel 6-Zertifikaten aus nicht-EU-Staaten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Mit der TEHG-Novelle wird das Inverkehrbringen von Brennstoffen für Land- und Forstwirtschaft im ETS 2 miterfasst werden. Auf diese Opt-In Regelung muss auf nationaler Ebene verzichtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf erhöhte Energiekosten durch eine erweiterte CO2-Bepreisung im EU-Binnenmarkt zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Swiss Steel Holding AG am 28.07.2026
- Beschreibung: Die Überarbeitung der geltenden ETS-Regeln soll sicherstellen, dass in den kommenden Jahren der Transformation der CO2-Preis und damit einhergehende Dekarbonisierungsmassnahmen vereinbar bleiben mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Die erforderliche Novelle des EU-Emissionshandels bedarf einer Anpassung zahlreicher Regelungen, um bis 2045 die laufenden und künftigen Transformationsmaßnahmen finanzieren und wirtschaftlich überleben zu können, angesichts der ab 2026 weiter zunehmenden Verknappung der Zertifikate (u.a. Benchmarks), des stärker steigenden CO2-Preises sowie der deutlichen Abschwächung des Carbon-Leakage-Schutzes, da der überwiegende Teil der Welt noch immer keinen CO2-Preis auf hohem Niveau implementiert hat und CBAM zu komplex und wirkungslos ist. Die Einführung eines ETS 2 darf die Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter verschärfen. Ferner bedarf es der Implementierung von Removal-Regelungen, die die Liquidität erhöhen und BECCS bzw. BECCU (dauerhaft u. temporär) gleichberechtigt berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Der BVK setzt sich im Rahmen der EU ETS Reform für eine pragmatische Weiterentwicklung des Instrumentes ein. Die Kalkindustrie steht weiter hinter den Klimazielen und wirbt gleichzeitig dafür mit dem Instrument EU ETS gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Blick zu halten. So setzt sich der BVK für eine Wieterentwicklung des LRFs, der MSR, der freien Zuteilung als zentralem Carbon Leakage Instrument, Abschaffung des Industrie-Caps und des CSCF, der Aufnahme negativer Emissionen ins System sowie die Beachtung der besonderen Herausforderung materialbedingter Prozessemissionen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 07.05.2026
- Beschreibung: Die nächste Phase des ETS1 Aviation an den Klimazielen in Richtung klimaneutraler Flugverkehr ausrichten, u.a. durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf abgehende Flüge sowie Maßnahmenzur Förderung des Hochlaufs klimaneutraler Treibstoffe und zur Reduktion von Nicht-CO2 Effekten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 21.04.2026
- Beschreibung: Aus der Novelle der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG durch die RL (EU) 2023/959 und der EU-Monitoring- und Reporting-VO (EU) 2018/2066 sowie der Einführung einer VO zur permanenten THG-Einbindung folgt, dass Emissionen für ihre Anrechnung nicht mehr in die Atmosphäre freigesetzt werden müssen, sondern eine kurzzeitige Dekomposition ausreicht, auch bei sofortiger Wiedereinbindung des CO2. Bisher erforderte diese in der Carbonatation keine Erfassung, da im Prozess tatsächlich keine Freisetzung erfolgt (als neutral galt). Neu ist, dass nun etwaige Freisetzungen in der nachgelagerten Nutzung Berücksichtigung finden sollen. Daher bedarf es der Anpassung der Zuteilungsregeln und der Berücksichtigung, dass in der nachgelagerten Nutzung nur ein Teil des wiedereingebundenen CO2 freigesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):