Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen..., ...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen..., ...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 22.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen..., ...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28.Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
- Beschreibung: Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aktuellen Erfahrungen zum StaRUG. In der Praxis zeigt sich..., ...Restrukturierungsbeauftragten nicht gemäß § 73 StaRUG obligatorisch wäre, qualifizierte..., ...Restrukturierungsbeauftragten gemäß § 77 StaRUG beantragen, weil ein neutrales..., ...aktuel-len Erfahrungen zum StaRUG. In der Praxis zeigt sich..., ...Restrukturierungsbeauftragten nicht gemäß § 73 StaRUG obligatorisch wäre, qualifizierte..., ...Restrukturie-rungsbeauftragten gemäß § 77 StaRUG beantragen, weil ein neutrales...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. - Vereinigung für Recht und Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz am 05.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung EU-Richlinien (28. Regime // Harmoniserungsrichtlinie der EU
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 18.07.2024
- Beschreibung: Verbändeinitiative: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz; Ausrichtung an Grundprinzipien; ausreichende Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 04.07.2024
- Beschreibung: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung bzw. Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben ein. Hierzu gehören insbesondere die Ausrichtung an Grundprinzipien, die ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, der Schutz vor Missbrauch, der Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz sowie passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete wie das Wirtschaftsrecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):