Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (41)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen weitestgehend unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung im SGB VIII zusammenführen. Schaffung eines offenen Leistungskatalogs, insbesondere für EGH-Leistungen. Aufgabe des Kriteriums der wesentlichen Behinderung. Schaffung eines einheitlichen Behinderungsbegriffs. Schaffung multiprofessioneller Teams im Jugendamt. Zielführende Übergangsregelungen zum neuen Recht schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. (BAG GPV) am 09.06.2024
- Beschreibung: Mit „Versorgungsverpflichtung“ ist gemeint, dass kei Bürger, keine Bürgerin wegen Art oder Schwere der seelischen Erkrankung ohne Hilfe bleibt. Für Krankenhäuser wird die Versorgungsverpflichtung durch Ländergesetzgebung umgesetzt. So müssen Länder sicherstellen, dass im Falle einer freiheitsentziehenden Unterbringung die Aufnahmeverpflichtung eindeutig definiert ist. Darüber hinaus bestimmen die Landesgesetze, ob und in welchem Umfang Krankenhäuser für definierte Einzugsgebiete eine Aufnahmeverpflichtung haben. Auch die Zuständigkeit kommunaler oder kommunal finanzierter Sozialpsychiatrischer Dienste ist durch die Vorgaben der Länder geregelt und wird ggf. auch durch die Kommune definiert. Eine vergleichbare Aufnahmeverpflichtung für andere Versorgungsbereiche gibt es nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 04.10.2026
- Beschreibung: Ziel der BSD ist, dass die Neufassung von Teil B Nummer 16 und die Ergänzung von Nummer 18.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze tatsächliche Teilhabebeeinträchtigungen – insbesondere im Arbeitsleben – sachgerecht abbilden und dem biopsychosozialen Behinderungsverständnis von SGB IX und UN-BRK entsprechen. Zudem strebt die BSD eine Vereinheitlichung des Antragsformulars im Feststellungsverfahren an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Siebte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
- Beschreibung: Mit Blick auf aktuelle politische Bestrebungen zur Reform des Sozialstaats setzt sich das ZdK dafür ein, dass folgende Aspekte in der politischen Ausgestaltung berücksichtigt werden: die Verankerung von Befähigung als Leitprinzip, die Stabilisierung der Angebotsvielfalt insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Pflege, die Sicherung individueller Rechtsansprüche, die Bündelung von Leistungen („Hilfe aus einer Hand“), der Ausbau verbindlicher Präventionsstrukturen, eine faire Kommunalfinanzierung, die Umsetzung inklusiver Strukturen ohne Abbau individueller Ansprüche, Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die Stärkung sozialer Berufe sowie eine würdeorientierte Ausrichtung sozialstaatlicher Leistungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, 1. KJHSRG)
Aktiv vom 29.04.2026 bis 01.07.2026
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJS begrüßt, dass die Bedeutung der Jugendsozialarbeit stärker herausgestellt wird. Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer teilhabegerechten und inklusiven Ausrichtung ist notwendig. Barrieren zwischen Gesetzen und Zuständigkeiten müssen abgebaut werden, um die individuellen Bedarfe wirkungsvoll zu erfüllen. Die Reform muss aus Sicht der BAG KJS Verfahren im Sinne der jungen Menschen vereinfachen, darf aber ihre persönlichen Rechte nicht schwächen. Sie muss die Planung und Steuerung verbessern, ohne die Subjektorientierung des SGB VIII aufzugeben, die zum Kern der Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die geplante Reform bedeutet aus unserer Sicht einen grundlegenden Systemwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe. Dies lehnen wir ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Zusammenführung der vorrangigen Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe an allen jungen Menschen mit Behinderungen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 08.06.2025
- Beschreibung: Nachsteuerung des BEM Ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) soll für alle Beschäftigten gelten. Beschäftigte erhalten ein Initiativrecht auf ein BEM sowie einen einklagbaren Anspruch darauf. Arbeitgeber und Dienstherrn werden verpflichtet, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM abzuschließen. Die Zustimmung zum BEM kann jederzeit zurückgezogen werden – ohne Nachteile für die betroffene Person. Auch ein Verzicht auf das BEM darf nicht benachteiligen. Bei Pflichtverstößen sind Sanktionen für Arbeitgeber/Dienstherrn vorzusehen. Präventive Angebote müssen vollständig barrierefrei sein; bestehende physische und digitale Barrieren sind abzubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Die Kinder- und Jugendhilfe soll inklusiv und mit einer Gesamtzuständigkeiten für alle Kinder und Jugendliche - mit und ohne Behinderung - unter dem Dach des SGB VIII erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.11.2024
- Beschreibung: Einzelansprüche sollen nicht in andere Sozialleistungssysteme verlagert werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderungen soll nicht an den Bezug einer Sozialleistung geknüpft werden. Es soll erreicht werden, dass hinsichtlich der Einbindung in ein therapeutisches Konzept auch im Rahmen des § 113 Abs.6 SGB IX eine Klarstellung eingefügt wird. Es soll erreicht werden, dass auch nach § 44b SGB V eine stundenweise Begleitung ohne zeitlichen Mindestaufwand möglich wird. Es soll eine Regelung geschaffen werden, die sicherstellt, dass ein erhöhter Grundpflegebedarf auf Grund einer Behinderung bei stationärem Aufenthalt generell abgesichert ist.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):