Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (51)
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Freiflächen-PV im Erbrecht
Aktiv vom 14.10.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Climagy Projektentwicklung GmbH am 14.10.2024
- Beschreibung: Zurechnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau dieser Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden; aktuell werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Grundvermögen zugerechnet, was zu erheblichen steuerrechtlichen Risiken führt; Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung bei und können z.B. bei entsprechender Bauweise Ökosystemleistungen erbringen, was eine Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechtfertigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 13.09.2024
- Beschreibung: Mit Urteil vom 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach aktueller Rechtslage im Erbschaftssteuerrecht Beherbergungsbetriebe Verwaltungsvermögen sind. Sie gelten also nicht als begünstigtes Betriebsvermögen. Das heißt, bei einer Weitergabe des Betriebes an die nächste Generation fällt in vollem Umfang Erbschaftssteuer an. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung, um Rechtssicherheit für die deutschlandweit gut 48.000 Beherbergungsbetriebe zu schaffen und diese nicht gegenüber anderen gewerblichen Betrieben bei der Erbschaftssteuer massiv zu benachteiligen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Besteuerung von Erbschaften ist kompliziert. Die Erhebungskosten sind hoch, insbesondere wenn zu den Kosten der Finanzverwaltung auch diejenigen der Steuerpflichtigen, die sich nicht in den reinen Deklarationskosten erschöpfen, hinzugerechnet werden. Vermögenswerte von Familienunternehmen sind regelmäßig in Maschinen, Assets und Patenten gebunden und daher illiquide, sichern aber mit Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum unseren Wohlstand. Um diesen nicht zu gefährden, müssen Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer unbedingt weiterhin ausgenommen werden. Mögliche Reformoptionen für Deutschland: 1. Erbschaftsteuer abschaffen (wie Schweden, Österreich) 2. Kinder und Ehegatten vollständig freistellen 3. Minimum: Betriebsvermögen treffsicher entlasten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: taxmenow - Initiative für Steuergerechtigkeit e.V. am 15.05.2024
- Beschreibung: Streichung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine Änderung des Bewertungsgesetzes und gegebenenfalls des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, damit landwirtschaftliche Flächen bei einer zeitlich befristeten Nutzung für PV-Freiflächenanlagen nicht vollständig ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung verlieren. Der BDEW setzt sich vorrangig für die weitere Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ein. Hilfsweise fordert er einen eigenständigen Begünstigungstatbestand, einen pauschalen Bewertungsabschlag, einen Freibetrag oder eine anteilige Bewertung als Grundvermögen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Steuerliche Entlastung bei Unternehmensnachfolgen im Mittelstand (Steuerbefreiung bei Betriebsfortführung und Arbeitsplatzerhalt); Vereinfachung des ErbStG durch eine pauschale, bürokratiearme Lösung. Einführung eines Einkommensteuerfreibetrags von 500.000 Euro für Gründer:innen und Nachfolger:innen in den ersten fünf Jahren sowie einkommensteuerliche Entlastung von Gehältern in jungen Unternehmen. Hintergrund: anhängige BVerfG-Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelungen (Az. 1 BvR 804/22, Az. 1 BvF 1/23). Als grundlegende Stellungnahme wird der Stimmungsbarometer der jungen Wirtschaft 2026 beigefügt – eine Publikation auf Basis einer Mitgliederbefragung (n=928), die politische Forderungen der WJD zu den genannten Regelungsvorhaben enthält.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das Ziel, verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Nachfolgen zu fördern, hält die Einführung einer neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ jedoch nicht für zwingend. Die angestrebten Zwecke lassen sich nach Auffassung des IDW bereits mit bestehenden Rechtsformen erreichen. Kritisch gesehen werden insbesondere die starre und unabänderliche Vermögensbindung, fehlende Gewinn- und Wertsteigerungsbeteiligung, mögliche Lock-in-Effekte sowie steuerliche Widersprüche, etwa durch Erbersatzsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen. Positiv bewertet wird die vorgesehene Kontrolle über das genossenschaftliche Prüfungssystem.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Referentenenwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024: Anpassung AO, ErbStG, EStG
Aktiv vom 25.07.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):