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15 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 08.07.2026
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt den am 26.05.2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt das wichtige Ziel, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher, planbarer und familienfreundlicher zu gestalten und damit die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen nachhaltig zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), insbesondere durch Berücksichtigung ergänzender Rahmenbedingungen der Länder sowie Änderungen einzelner Regelungen zu Befristungsdauer, Vertragslaufzeiten, Anrechnungsmodalitäten und Mindestvertragsbedingungen für wissenschaftliches Personal und Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Zudem soll eine Gleichbehandlung der Befristungsregelungen und eine Anpassung der Evaluationszeiträume erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Die Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Besonderen Diskussionsbedarf sehen wir hinsichtlich der vorgesehenen Neuregelungen für die Universitätsmedizin. Die Abschaffung der bisherigen medizinischen Sonderregelung im WissZeitVG und die stärkere Verlagerung ärztlicher Qualifizierungswege in das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten und Ärztinnen in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) bedürfen einer besonderen Prüfung. Die Karrierewege in der Universitätsmedizin unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Fachgebiete. Eine Sonderregelung die dem Rechnung trägt ist uns wichtig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING) am 15.06.2026
- Beschreibung: Wir plädieren uns für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage, dass in jedem Einzelfall individuell die angemessene Dauer des Arbeitsvertrags festgelegt wird. Wir sprechen uns für eine Differenzierung bei der Drittmittelbefristung nach der Art der Geldgeber aus. D.h. für private Geldgeber wie Unternehmen sollen die aktuellen rechtlichen Regelungen bei einer Drittmittelbefristung hinsichtlich der Dauer und. der Vertragsinhalte für den Promovenden bzw. Postdoc Beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):