Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (70)
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zum Referenten- und Gesetzesentwurf der Novellierung des BGG. Es geht um die Ausdehnung der Barrierefreiheit auch auf den privaten Bereich. Damit Mesnchen mit Behinderung wirklich an der Gesellschaft möglichst selbstbestimmt teilhaben können, braucht es Barrierefreiheit auch von privaten Anbieteren von Deinstleistungen und Waren. Dazu bedarf es der Verpflichtung zur Barrierefreiheit oder wenigstens angemessen Vorgkehrungen privater Anbieter. Hier geht es um Arztpraxen, um Cafes und Restaurantes, Kino und Theater, usw. Es geht um die Durchsetzung bei Verletzung der Rechte druch Ausweitung der Klagearten. Neben der Feststellungklage ist es notwendig, auch die Beseitignungs, -Unterlassungs, -Schadens- und Entschädigungsklage in das BGG aufzunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Behindertengleich- stellungsgesetz (BGG) Ausweitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf die Privat-wirtschaft..., ...den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von..., ...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus-zuweiten: Das Benachteiligungsverbot...
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- Angegeben von: Deutscher Behindertenrat am 25.06.2024
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes / Ausweitung auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veröffentlichung von Forderungspapieren zum Thema auf unserer Webseite, Postings zu aktuellen Themen auf unseren Social Media Kanälen) und durch Kontaktierung der relevanten behinderungspolitischen Akteure in Gremien (bspw. BMWSB - Fachdialog zum Thema Kosten & Förderung von Barrierefreiheit) sowie Informations- und Kontaktangebote an Bundestagsabgeordnete bzw. deren Fraktionen, um Gespräche zu führen. Aufrechterhaltung der Vernetzung durch Anschreiben auch an neu eingesetzte Akteure auf ministerieller Ebene.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... die dringend notwendige BGG-Reform zügig auf den Weg..., ...des Anwendungsbereichs des BGG Für eine umfängliche ..., ...DBR eine Erweiterung des BGG auf alle dem Bundesrecht..., ... Verpflichtungen aus dem BGG nicht mit anderen Normen..., ...Bindung an die Vorgaben des BGG vorgesehen werden. Um keine..., ...den Anwendungsbereich des BGG aufzunehmen. 2. Zentrales..., ... ist ausdrücklich in § 7 BGG zu regeln und mit effektiven..., ... Barrierefreiheit in § 8 BGG müssen erweitert werden..., ...Vorgaben der §§ 10 und 11 BGG nicht nur für Bescheide..., ...werden, proaktiv auf die im BGG vorgesehenen Möglichkeiten..., ... Die Vorschrift des § 11 BGG, der vorsieht, dass Träger..., ...schließen: - So ist in § 12b BGG zur korrekten Umsetzung..., ... nach § 12c Abs. 1 Nr. 2 BGG zu erstellende Bericht ..., ... von Verstößen gegen das BGG sowie Schadensersatz und..., ... Die Vorschrift des § 15 BGG zur Verbandsklage sieht..., ...vor. - Es muss auch im BGG eine Beweiserleichterung..., ...Verbandsklagen nach § 15 BGG sollten gerichtskostenfrei..., ...geregelt. - In § 18 Abs. 2 BGG sollte eingefügt werden..., ...AufenthG). - In § 18 Abs. 2 BGG sollte eingefügt werden..., ... sind. - In § 18 Abs. 1 BGG sollte die Koordination...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 24.07.2025
- Beschreibung: Ausweitung des BGG auf alle Akteure der Daseinsvorsorge, inkl. private Anbieter. Zentrales Benachteiligungsverbot mit einklagbarem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Verpflichtende bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit mit klaren Fristen. Stärkere Klagerechte und kostenfreier Rechtsweg für Betroffene und Verbände. Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Bundesbehörden. Verpflichtung zu barrierefreien Leistungen in allen relevanten Rechtsbereichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Anspruchs auf "angemessene Vorkehrungen" wird zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und neuen bürokratischen Belastungen der Wirtschaft führen und sollte daher zurückgestellt werden. Sollte der Anspruch gleichwohl eingeführt werden, muss er rechtssicher ausgestaltet werden. Weiterhin sind unverhältnismäßige Kostenbelastungen der Unternehmen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), welche bereits eine gute..., ...i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BGG angeboten wird, sondern..., ...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025 ..., ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterentwickelt werden..., ...Die Weiterentwicklung des BGG kann einen wichtigen Beitrag..., ...der Gesetzesevaluation zum BGG berücksichtigt wurden und..., ...durch eine Änderung des § 7 BGG-E ausdrücklich auch auf..., ... neugefassten § 7 Abs. 2 BGG-E auf gewerblich oder selbstständig..., ... die in § 7 Abs. 3 Nr. 3 BGG-E vorgesehene Erweiterung..., ... § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 BGG-E von vornherein eine unverhältnismäßige..., ... § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 BGG-E zu überprüfen und zu ..., ...Verbandsklagerecht In § 7 Abs. 6 BGG-E ist als Ausnahme zu § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGG-E vorgesehen, dass Betroffene..., ...RefE sieht in § 7 Abs. 5 BGG-E außerdem vor, dass gegenüber..., ...Verbandsklagerecht bleiben in § 16 BGG-E weiterhin unverändert..., ...erhalten. Die Evaluation des BGG hat jedoch ergeben, dass...
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ausgeführt werden und..., ...Barrierefrei-Regelungen im BGG (insbes. §§ 4 und 11),..., ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 10.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
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BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):