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69 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (69)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) richtete sich bislang ..., .... In der Begründung zum BGG-Änderungsgesetz findet ..., ...mit dem neuen § 7 Abs. 2 BGG – die Frage aufwirft, wie..., ...zukünftig das Verhältnis von BGG und BFSG aus Sicht der ..., ...Benachteiligungsgründe des § 7 BGG, die bereits jetzt für ..., ...eingeführt.“ § 7 Abs. 2 BGG n.F. soll nun lauten: ..., ...Regelung sieht das vorliegende BGG-Änderungsgesetz – im BGG..., ...Privatwirtschaft vor. Während das BGG traditionell auf die öffentliche..., ...geplanten Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft..., ...Systematik festzuhalten: das BGG adressiert die öffentliche..., ...Harmonisierung der neuen Pflichten im BGG mit den bestehenden Anforderungen...
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.12.2025
    • Beschreibung: Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behindertengleich- stellungsgesetz (BGG) Ausweitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf die Privat-wirtschaft..., ...den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von..., ...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus-zuweiten: Das Benachteiligungsverbot...
    • Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
    • Beschreibung: Stellungnahme zum Referenten- und Gesetzesentwurf der Novellierung des BGG. Es geht um die Ausdehnung der Barrierefreiheit auch auf den privaten Bereich. Damit Mesnchen mit Behinderung wirklich an der Gesellschaft möglichst selbstbestimmt teilhaben können, braucht es Barrierefreiheit auch von privaten Anbieteren von Deinstleistungen und Waren. Dazu bedarf es der Verpflichtung zur Barrierefreiheit oder wenigstens angemessen Vorgkehrungen privater Anbieter. Hier geht es um Arztpraxen, um Cafes und Restaurantes, Kino und Theater, usw. Es geht um die Durchsetzung bei Verletzung der Rechte druch Ausweitung der Klagearten. Neben der Feststellungklage ist es notwendig, auch die Beseitignungs, -Unterlassungs, -Schadens- und Entschädigungsklage in das BGG aufzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 24.07.2025
    • Beschreibung: Ausweitung des BGG auf alle Akteure der Daseinsvorsorge, inkl. private Anbieter. Zentrales Benachteiligungsverbot mit einklagbarem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Verpflichtende bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit mit klaren Fristen. Stärkere Klagerechte und kostenfreier Rechtsweg für Betroffene und Verbände. Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Bundesbehörden. Verpflichtung zu barrierefreien Leistungen in allen relevanten Rechtsbereichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 26.09.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Anspruchs auf "angemessene Vorkehrungen" wird zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und neuen bürokratischen Belastungen der Wirtschaft führen und sollte daher zurückgestellt werden. Sollte der Anspruch gleichwohl eingeführt werden, muss er rechtssicher ausgestaltet werden. Weiterhin sind unverhältnismäßige Kostenbelastungen der Unternehmen zu vermeiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), welche bereits eine gute..., ...i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BGG angeboten wird, sondern..., ...Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025 ..., ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterentwickelt werden..., ...Die Weiterentwicklung des BGG kann einen wichtigen Beitrag..., ...der Gesetzesevaluation zum BGG berücksichtigt wurden und..., ...durch eine Änderung des § 7 BGG-E ausdrücklich auch auf..., ... neugefassten § 7 Abs. 2 BGG-E auf gewerblich oder selbstständig..., ... die in § 7 Abs. 3 Nr. 3 BGG-E vorgesehene Erweiterung..., ... § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 BGG-E von vornherein eine unverhältnismäßige..., ... § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 BGG-E zu überprüfen und zu ..., ...Verbandsklagerecht In § 7 Abs. 6 BGG-E ist als Ausnahme zu § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGG-E vorgesehen, dass Betroffene..., ...RefE sieht in § 7 Abs. 5 BGG-E außerdem vor, dass gegenüber..., ...Verbandsklagerecht bleiben in § 16 BGG-E weiterhin unverändert..., ...erhalten. Die Evaluation des BGG hat jedoch ergeben, dass...
    • Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
    • Beschreibung: Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
    • Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ausgeführt werden und..., ...Barrierefrei-Regelungen im BGG (insbes. §§ 4 und 11),..., ...Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 268/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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