Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 03.07.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheit nach dem BFSG und der BFSGV Finanzprodukte..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG und der BFSGV erfasst. ..., ...diese PRIIPs-KIDs und dem BFSG habe das BFSG wohl Vorrang..., ...warum die Anforderungen des BFSG und der BFSGV nicht auf..., ...Finanzprodukten nach dem BFSG und der BFSGV barrierefrei..., ...man die Anwendbarkeit des BFSG und der BFSGV unterstellt..., ...erneut durch die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die gemäß § 2 Nummer 24 BFSG als Bank- dienstleistung..., ...nicht den Anforderungen des BFSG und der BFSGV entsprechen..., ...Webseite Die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die sich § 2 Nummer 24 b) BFSG bezieht, sind Anlageberatungen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst ist oder nicht,..., ...Anfrage“ gemäß § 2 Nr. 26 BFSG nicht vorliegen. Die Web..., ...Webseite den Anforderungen des BFSG und der BFSGV unterliege..., ...bereits der Wortlaut von BFSG und BFSGV nicht her. Zwar erläu- tert das BFSG in Anlage 1 das Vorgehen..., ...Ausnahmeregelung in § 1 Absatz 4 BFSG kann nicht als Indiz für die Anwendbarkeit des BFSG auf (Unter-)Webseiten dienen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst werden. Denn die..., ...dass Webseiten, die laut BFSG barrierefrei auszugestal...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 05.05.2025
- Beschreibung: Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geschaffen werden. Das BFSG ist noch nicht wirksam ..., ...dem 28. Juni 2025. Das BFSG hebt die Barrierefreiheit..., ...aus. Die Begründung des BFSG veranschlagt den jährlichen..., ...praktischen Auswirkungen des BFSG abzuwarten, und auf eine..., ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), geschaffen wurden. Damit..., ... Darüber hinaus ist das BFSG erst vor wenigen Monaten..., ...Kraft getreten. Das BFSG hebt die Barrierefreiheit..., ...aus. Die Begründung des BFSG veranschlagt den jährlichen..., ...praktischen Auswirkungen des BFSG abwarten und auf die Einführung...
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und weitere Gesetze des..., ...Designs und werden durch das BFSG oder bereichsspezifische..., ... unterblieben. Da das BFSG und viele Regelungen der..., ...Zwar enthalten §§ 32, 33 BFSG keine unmittelbaren zivilrechtlichen..., ...folgt, dass das mit dem BFSG in § 12e Abs. 1 BGG eingeführte...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 05.12.2025
- Beschreibung: Bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung bei der Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit. Beibehaltung der bestehenden Begriffsdefinition der Öffentlichen Stelle des Bundes in § 12 Abs. 2 BGG zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestehenden Verpflichtungen..., ...gehen. Die Umsetzung des BFSG in den letzten zwei Jahren...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...