Regelungsvorhaben

Suchbox

25.384 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (25.384)

    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: - Wenn Stahlprodukte mit der Aussage „CO2-reduziert“ verkauft werden, müssen auch niedrigere Emissionen als üblich angefallen sein - Benötigt wird eine Definition, die für alle Unternehmen einheitlich gilt und die einem Standard entspricht - WV Stahl hat mit dem LESS Standard ein Produkt entwickelt, das auf vorhandene Daten und Berichte zurückgreift und somit Planung und Durchführung von Prüftätigkeiten sowie die Zertifizierung ermöglicht - Hauptziel ist die Dekarbonisierung der Industrie (zahlt auf geplante Klimaneutralität bis 2030 ein)
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Standards und Normen sind wichtig für die Qualität von Produkten und Prozessen. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität erwarten wir ebenso von importierten Waren wie von solchen, die in der Europäischen Union produziert werden. Allein die deutschen Einfuhren aus China beliefen sich 2023 auf 155,7 Mrd. EUR. Normen und Standards gewährleisten höchste Qualität, die für unsere Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität essenziell ist. Von daher setzt sich TÜV NORD für die Etablierung dieser Standards im Raum APAC ein.
    • Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den Digital Service Act in nationales Recht umsetzt, setzen wir uns dafür ein, dass Rechteinhaber als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) anerkannt werden. Im Bereich des Warenverkehrs sind sie diejenigen, die am besten Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Fälschungen, oder Verstöße der Produkte gegen EU-Rechtsvorschriften oder Produktnormen erkennen und melden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwicklungsplan Sport wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat federführend entwickelt und enthält Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung des Breitensports und von Bewegungsangeboten allgemein. adidas begrüßt die Stärkung des Stellenwerts von Sport und Bewegung in der Gesellschaft. adidas setzt sich dafür ein, dass neben dem organisierten Sport auch individuell ausgeübte(r) Sport und Bewegung gefördert wird, Zugangsbarrieren zu Sport und Bewegung für alle Menschen reduziert werden und in die öffentliche Sportinfrastruktur investiert wird.
    • Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden. Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
Nach oben blättern