Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (3.303)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können..., ...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können..., ...Vollstreckungstitel auf elektronischem Weg Der bisher bestehende..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können..., ...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können..., ...Vollstreckungstitel aufelektronischem Weg Der bisher bestehende ..., ...Vollstreckungsantrag auf elektronischem Weg einreichen mussten und ..., ...Antrag auf elektronischem Weg übersandt werden können...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau auf der Netzebene 4. Ziel ist die Schaffung klarer Regelungen zu Eigentümerzustimmung, Mitnutzung und Vollausbau, die sowohl Investitionssicherheit als auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Modelle haben nicht nur den Weg für ei-nen beschleunigten..., ...Informationskampagnen, einfachere WEG-Beschlüsse, ein effektiver..., ...dass wir noch einen weiten Weg zu gehen haben. Ausweislich..., ...Modelle haben nicht nur den Weg für ei-nen beschleunigten..., ...Mietern zu erreichen. b. WEG-Beschlüsse erleichtern ..., ...Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG) zu vereinfachen – etwa..., ...außerhalb der jährlichen WEG-Versammlung. Dies würde..., ...ohne zuvor den kooperativen Weg zu suchen. Auch bestehende...
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- Angegeben von: Sergius Seebohm – seebohm.berlin am 24.01.2025
- Beschreibung: Präventive, therapeutische Maßnahmen fördern, die Reform der Physiotherapie-Berufe und die Akademisierung des Berufsfelds, Schaffung eines Direktzugangs zur Physiotherapie, Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und den Therapieberufen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Sergius Seebohm - seebohm.berlin
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unverzichtbarer Schritt auf dem Weg in ein modernes Gesundheitssystem..., ...grundlegende Neuausrichtung: Weg von arztzentrierter Versorgung..., ...wichtige Bausteine auf dem Weg zu einem nachhaltigen, ..., ...grundlegende Neuausrichtung: Weg von arztzentrierter Versorgung..., ...wichtige Bausteine auf dem Weg zu einem nachhaltigen und..., ...unverzichtbarer Schritt auf dem Weg in ein modernes Gesundheitssystem..., ...unverzichtbarer Schritt auf dem Weg in ein modernes Gesundheitssystem..., ...grundlegende Neuausrichtung: Weg von arztzentrierter Versorgung..., ...wichtige Bausteine auf dem Weg zu einem nachhaltigen, ...
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Satzung / Grundlagen der Landwirtschaft
Aktiv vom 18.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Kreislandvolkverband Oldenburg e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Wir nehmen die Interessen unserer Mitglieder wahr
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...genannte „Niedersächsische Weg“ berücksichtigt werden ..., ...Kooperation setzenden „Nds. Weg“ fundamental. Das kritisieren..., ...reduziert werden (s. „Nds. Weg“). 26197 Huntlosen, 02..., ...Prozent ausbauen Wie im Nds. Weg definiert, können Flächenziele...
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen bessere Datennutzung und funktionierende Vernetzung und Zertifizierung von digitalen Lösungen über die bevorzugte Festlegung von international bzw. EU-weit akzeptierten Standards und Schnittstellen durch die entsprechenden Gremien und Institutionen - vor der Neuentwicklung von nationalen Vorgaben. Zudem setzen wir uns für die Einbindung von Industrieexpertise in die Erarbeitungsprozesse ein, um die Anwendbarkeit von Standards und Schnittstellen durch Unternehmen sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...viele Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden und sich..., ... einen Paradigmenwechsel weg von dokumenten- basierter..., ...geregelt und endlich der Weg für die Nutzung von Cloud-Technologien..., ...Datennutzung: Wir regen an, den Weg zur Harmonisierung des..., ...Bereich stärken. Diesen Weg sollten wir konsequent ..., ...bereitgestellt werden. Diesen Weg müssen wir weiter gehen...
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Bessere Interoperabilität von Daten und digitalen Lösungen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen bessere Datennutzung und funktionierende Vernetzung von digitalen Lösungen über die bevorzugte Festlegung von international bzw. EU-weit akzeptierten Standards und Schnittstellen durch die entsprechenden Gremien und Institutionen - vor der aufwändigen und in der Umsetzung komplexen Neuentwicklung nationaler Lösungen. Zudem setzen wir uns für die Einbindung von Industrieexpertise in die Erarbeitungsprozesse ein, um die Anwendbarkeit von Standards und Schnittstellen durch Unternehmen sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...viele Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden und sich..., ... einen Paradigmenwechsel weg von dokumenten- basierter..., ...geregelt und endlich der Weg für die Nutzung von Cloud-Technologien..., ...Datennutzung: Wir regen an, den Weg zur Harmonisierung des..., ...Bereich stärken. Diesen Weg sollten wir konsequent ..., ...bereitgestellt werden. Diesen Weg müssen wir weiter gehen...
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreform auf den Weg gebracht, die umfangreiche..., ...wichtig, mit dem KHAG diesen Weg weiterzuverfolgen. Die ..., ...Krankenhausreform auf den Weg gebracht, die umfangreiche..., ...wichtig, mit dem KHAG diesen Weg weiterzuverfolgen. Die ...