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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)

    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
      2. BT-Drs. 20/5992 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
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