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Gefundene Regelungsvorhaben (28.885)

    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2020 eine globale Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in Bezug auf die Menschenrechte eingeführt, die es ihm ermöglicht, Einzelpersonen und juristische Personen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verwickelt sind, mit Sanktionen zu belegen. Nach dem Vorbild des Global Magnitsky Act der Vereinigten Staaten hat die EU-Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit im Mai 2023 angekündigt, das EU-Sanktionsregime auch auf Fälle schwerer Korruptionsdelikte ausweiten zu wollen. Bislang wurde dies jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung sollte sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme einsetzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
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