Regelungsvorhaben

Suchbox

28.885 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (28.885)

    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der PHAGRO engagiert sich für eine Konkretisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeabfallverordnung und schlägt dazu konkret eine Anpassung der §§3, 3a, 4 sowie der Anlagen 1 und 2 vor. Eine Stellungnahme des PHAGRO ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen einer Verbändeanhörung eingebracht worden und dort einsehbar.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Zur Sicherstellung der europäischen Arzneimittelversorgung fordert der PHAGRO eine Anpassung des Artikels 56 (3) des Richtlinienentwurfes 2023/0132(COD). Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Die aktuelle Formulierung lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Deutsche Agentur für Transfer und Innovation

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine themen- und akteursoffene Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) ein. Große, forschungsstarke Universitäten sind Zentren nationaler und regionaler Transfer- und Innovationsökosysteme und sollten ihrer Rolle entsprechend in der Konzeption neuer Fördervorhaben oder -institutionen entsprechend abgebildet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich zur Weiterentwicklung der Internationalisierung der Hochschulen für verbesserte rechtliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene ein. Dazu gehört u.a. eine Stärkung der Europäischen Hochschulnetzwerke durch Kofinanzierung auf Bundes- und Länderebene, Verbesserung von Visaregelungen und Willkommenskultur sowie zeitgemäße Regeln für Studierende (Einführung vereinfachter Regelungen zur Einschreibung in Kurzzeit- und digitalen Programmen sowie zu Kranken- und Sozialversicherungen, u.a.). Eine strategisch ambitionierte, krisenrobuste Hochschulinternationalisierung benötigt eine Erhöhung der Mittel und eine veränderte Finanzarchitektur (Vorschlag analog zu Forschungsdrittmitteln, Einführung von Overheads für Internationalisierungsdrittmittel).
  • Cyber Resiliance Act (EU)

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für die Ausnahme von nicht-kommerzieller Open-Source-Software von den Zertifizierungsregeln des Cyber Resilience Acts ein. Wir treten dafür ein, die regulatorische Belastung von Open-Source-Software-Projekten so gering wie möglich zu halten und die Rechtslage so übersichtlich wie möglich auszugestalten, um gemeinnützige Projekte ohne direkten Zugang zu Rechtsberatung nicht zu benachteiligen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass bei der Implementierung des Cyber Resilience Act Entwicklerinnen und Entwickler aus der Wissenschaft nicht über Gebühr von der Beteiligung an Open-Source-Projekten und der gemeinnützigen Veröffentlichung von Software und Quellcode disincentiviert und Zugänge zu bereits genutzter Open-Source-Software an Universitäten nicht gefährdet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bildung, Forschung und Innovation sind entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz Deutschlands. German U15 setzt sich daher für einen Bundeshaushalt 2027 ein, der hier ambitionierte Schwerpunkte setzt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der herausgehobenen Rolle forschungsstarker Universitäten.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich auf europäischer Ebene für ein ambitioniertes, zweckgebundenes 10. Forschungsrahmenprogramm mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro ein. Förderentscheidungen sollen weiterhin strikt qualitäts- und exzellenzbasiert erfolgen, um fairen Wettbewerb, internationale Attraktivität sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken. Eine sinnvolle, wissenschaftsadäquate Verknüpfung mit einem European Competitiveness Fund sollte die Eigenständigkeit und Exzellenzorientierung des Rahmenprogramms wahren. Zugleich spricht sich German U15 für ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen-, angewandter und marktnaher Forschung sowie für die Offenheit des Programms gegenüber der Assoziierung wichtiger Partner wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Kanada aus.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes ein. Ziel ist, die Zugänge der Wissenschaft zu forschungsrelevanten Daten zu erweitern, die Möglichkeiten zur Verknüpfung verschiedener Datensätze zu verbessern und eine Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens bezüglich des Teilens von Daten aus der Forschung zu erreichen. Auch eine forschungsfreundlichere Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung und eine Vereinfachung von bundesländerübergreifenden Datenerhebungen wird angestrebt. Darüber hinaus plädiert U15 dafür, die langfristige Nutzung und die technische Weiterentwicklung verlässlicher Infrastrukturen für die Speicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten finanziell abzusichern und auf Dauer zu stellen.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern