Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.698)
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Politische Botschaften zur Gestaltung des Straßenverkehrs anhand der TÜV Mobility Studie 2024
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2026
- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Anhebung der Freibetragsgrenze nach § 50a EStG
Aktiv vom 27.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Anhebung der Freibetragsgrenze auf 500 EUR.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Formulierung zur "Bewachungstätigkeit" (§ 2 Abs. 1 u. 2): Tätigkeiten, die nicht direkt zum Schutz von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit beitragen und nur indirekt zu diesem Zweck dienen, gelten nicht als Bewachungstätigkeiten. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die nicht befugt sind, das Hausrecht im Namen des Haus- rechtsinhabers aktiv gegenüber Dritten durchzusetzen. Änderung zu § 2 Abs. 3 Nr. 2: Bewachungstätigkeiten der Kategorie 2 umfassen ak- tive Maßnahmen, um Eigentum, Besitz, Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit bei Veranstaltungen zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: - Anpassung der Experimentierklausel und Herabsenkung der Hürden für Gemeinden. - Einführung eines Bestandschutzes für existierende Clubs. - Neubeurteilung von Lärm: Berücksichtigung alternativer Messepunkte und Verfahren gemäß Kulturschallverordnung des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm). - Konkretisierung des Ausgleichs zwischen Anwohner:innenschaft und Kulturorten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Energetische Modernisierungen und deren Besteuerung, Steuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Vivawest Wohnen GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Bewertungsvorbehalts für Betriebsausgaben, die mit der energetischen Modernisierung von Gebäuden im Zusammenhang stehen.
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das GüKG regelt neben der EU-RL 1071/2009 in Deutschland die Voraussetzungen der Erteilung einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr an Unternehmen. Im Rahmen der Erteilung einer Lizenz durch die zuständige Landesbehörde kam es entsprechend der Vorschriften des GüKG in der Vergangenheit stets zu einer Anhörung der Verbände des Verkehrsgewerbes auf Landesebene. Ein vom BMDV vorgelegter Gesetzesentwurf sah zwischenzeitlich die ersatzlose Abschaffung des Anhörungsrechts vor. Der BGL setzt sich für die Beibehaltung des Anhörungsverfahren ein. Denn die Verbände des Verkehrsgewerbes verfügen über die notwendige Kenntnis über die wirtschaftlichen Begleitumstände des die Lizenz beantragenden Unternehmens. Daher ist eine Beteiligung der Verbände auf Landesebene von großem Vorteil.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze -
BT-Drs. 20/12776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Verkehrsunternehmensdatei wird nach § 15 GüKG vom BALM betrieben. Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) regelt die einzelnen Modalitäten und die Pflichten der Unternehmen bzgl. der vorzunehmenden Eintragungen und der zur Verfügung zu stellenden Information. Der BGL setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen, die vermeidbar wären, in die VUDat-DV aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und anderer Verordnungen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können. Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der BGL setz sich dafür ein, das für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 die Zulassungsfrist auf mindestens 7 Jahre verlängert wird. Dementsprechend sollte aus Sicht des BGL eine Anpassung der EU-RL 96/53/EG zu Abmessungen und Massen der Fahrzeuge erfolgen, so dass der Lang Lkw Typ 1 in die Richtlinie Aufnahme finden kann. Außerdem sollte die durch die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 bestehende Möglichkeit Möglichkeit „verlängerte Fahrerhäuser“ typgenehmigen zu lassen, in der Gesetzgebung zu Lang-Lkw Berücksichtigung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):