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Gefundene Regelungsvorhaben (28.922)

    • Angegeben von: VDMA e.V. am 23.07.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine Kreislaufwirtschaft mit effizienten Verfahren und verbindlichen Regeln für alle Marktteilnehmer ein. Diese Regeln müssen praxisnah gestaltet werden und zusammen mit der Marktüberwachung gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen (Level-Playing-Field) für alle Marktteilnehmer gewährleisten. Insbesondere die Produktion textiler Produkte für nachhaltige technische Anwendungen sollte Vorrang haben vor einseitiger Fokussierung auf die Kreislauffähigkeit und eine Rezyklateinsatzquote. Wir fordern Sorgfalt bei der Regulierung in der EU mit realistischen Zielvorgaben, messbaren Wirkungen und möglichst wenig Bürokratie sowie dies gleichermaßen bei nationalen Umsetzungen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Beschreibung: Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Beschreibung: Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 23.07.2024
    • Beschreibung: Änderung der Leistungsparameter (insbesondere zur Download- und Uploadbandbreite und zur Latenz) im Rahmen der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, dass Änderungen des Bandbreitenbedarfs mit einer sachlichen Notwendigkeit begründet werden müssten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. am 23.07.2024
    • Beschreibung: Im Sexualstrafrecht werden Kinder und Jugendliche durch verschiedene Vorschriften geschützt, u.a. in den §§ 174, 176, 182 und im § 184 des Strafgesetzbuchs. Der § 184b wurde zuletzt mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 01.07.2021 reformiert. Der Strafrahmen wurde dahingehend erhöht, dass es sich bei diesen Delikten nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen handelt. Die Änderung im Jahr 2021 hat aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes gravierende Folgen, da im Rahmen der Strafverschärfung auch verstärkt Kinder und Jugendliche sowie Eltern oder Fach-kräfte in Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe betroffen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
    • Angegeben von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
    • Beschreibung: Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, ein Mandat zur Nominierung von D4, D5, D6 von den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, das Silikonpolymere durch weitgreifende Ausnahmeregelungen ausklammern soll. Um zu Ausnahmeregelungen zu kommen, müsste man eine Vielzahl anwendungsspezifischer Zulassungsanträge während der UN-Risikoanalyse stellen. Der UN-Prozess ist dafür nicht ausgelegt und es wäre ein Präzedenzfall einer UN POP Listung für Grundbausteine einer ganzen Polymerklasse. WACKER hat massive Zweifel, dass diese Ausnahmen erfolgreich auf UN-Ebene standhalten werden. WACKER setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der Generaldirektion Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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