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Gefundene Regelungsvorhaben (29.007)

  • Vorschlag zur Einschränkung von PFAS

    Aktiv vom 30.07.2024 bis 30.04.2026

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Wesentliche Aspekte, die aus Sicht des BDEW im Beschränkungsvorschlag berücksichtigt werden müssen, sind: - Bestandsanlagen müssen unberührt bleiben; - Für Anwendungsprodukte muss eine angemessene Übergangsfrist festgelegt werden; - Für Anwendungen, die sich in einem Produktentwicklungsstadium befinden (z. B. Elektrolyseure), für welche die Nutzung von PFAS-haltigen Stoffen notwendig ist, sollte eine Prüfung und Eingruppierung durch die ECHA im Sinne von essential uses erfolgen; - Die weitere Nutzung von PFAS muss an eine verursachergerechte Finanzierung der bereits jetzt und zukünftig entstehenden Aufbereitungskosten für die Trinkwasserversorgung durch ein Fondsmodell im Sinne der Herstellerverantwortung geknüpft sein.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt das Ziel, den Zugang zu wichtigen Transformationstechnologien durch die Ansiedlung von Fertigungskapazitäten in der EU abzusichern. Ziel bei der Einführung von nicht-preisbezogener Kriterien muss aus Sicht des BDEW sein, dass sie die strategischen Energiewende-Ziele der EU nicht gefährden: - Vermeidung von unverhältnismäßigen Kostensteigerungen bzw. Sicherstellung einer gerechten Verteilung der damit einhergehenden Mehrkosten; - Anwenderfreundliche Definition der Kriterien über Leitlinien oder Durchführungsrechtsakte, um deren Umsetzung in der Praxis zu erleichtern; - Berücksichtigung von technologiespezifischen Differenzen bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung nicht-preisbezogener Kriterien; - Festlegung angemessener Übergangsfristen.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die verschiedenen Nachhaltigkeitsinitiativen der EU, darunter die Harmonisierung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der EU. Wir begrüßen die Stärkung der sozialen Aspekte. Damit diese Harmonisierung auch in der Praxis auch erfolgreich umgesetzt werden kann, schlägt der BDEW die folgenden Änderungen vor: - Verfeinerung des Umfangs der Due Diligence - Fokus auf Menschenrechte und Umweltaspekte - Angleichung der CSDD an die CSRD, die ESRS und die EU-Taxonomie - Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung durch eindeutige Definitionen - Minimierung des zusätzlichen Aufwands für Unternehmen
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die Durchsetzung eines Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit, da eine faire und respektvolle Behandlung von Arbeitnehmern entscheidend für nachhaltige Produkte und nachhaltige Unternehmen ist. Dennoch sieht der BDEW die Notwendigkeit, bestimmte Elemente des Vorschlags weiter zu präzisieren, um die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu erhöhen und eine Überkomplexität der Sorgfaltspflichten zu vermeiden: - Präzisierung des Anwendungsbereichs der Verordnung - Klare Definition und Vereinheitlichung der Einfuhranforderungen - Verlängerung der Reaktionszeiten für Unternehmen - Etablierung einer klaren und transparenten Vorprüfung - Beschleunigung der Einführung der Datenbank für Zwangsarbeitsrisiken und der Leitlinien für Sorgfaltspflichten
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der Rechtsrahmen muss Klarheit und Sicherheit über die Rechte und Pflichten bei der Entwicklung von KI in verschiedenen Kontexten bietet. Er sollte eine klare Richtung vorgeben, für welche Zwecke KI eingesetzt werden sollte, Hindernisse abbauen und einen Rahmen schaffen, der Innovationen ermöglicht. Hürden für den Einsatz von KI in der Energie- und Wasserwirtschaft vermieden werden. Grundsätzliche, technologieneutrale Leitlinien, die den sicheren Einsatz von KI ermöglichen und unternehmerische Entscheidungen für Innovationen zulassen sind komplexen administrativen Prozessen vorzuziehen. Bereits heute gelten in besonders sensiblen Bereichen wie der Netzsteuerung sehr hohe Anforderungen und Vorschriften mit entsprechenden Sicherheitsstandards.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Die Sicherstellung eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation ist von großer Bedeutung für das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Gleichzeitig müssen Synergieeffekte und entsprechende Verpflichtungen für die be-troffene Versorgungs- und Telekommunikationsinfrastruktur einheitlich umgesetzt werden. Einseitige Kostenvorteile für einzelne Branchen oder Unternehmen und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur sollen verhindert werden, um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu erhalten. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit des Schutzes der physischen Infrastruktur vor Angriffen Dritter zu berücksichtigen
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt nachdrücklich das Ziel, die Emissionen von Methan in die Atmosphäre zu reduzieren und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der EU-Methanemissionsverordnung werden auf europäischer Ebene erstmals Regelungen entstehen, die für die Adressaten unmittelbare Rechtsbindung entfal-ten werden. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass diese Regelungen so ausgestaltet werden, dass auch bei richtigerweise anspruchsvollen Zielen zur Emissionssenkung die geforderten Maßnahmen von allen Beteiligten umsetzbar sind und die Ressourcen auf allen Seiten so eingesetzt werden, dass eine größtmögliche Verringerung von Treibhausgasen erreicht wird.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie. Diese ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz und die Reduktion der Schadstoffbelastung. Hervorzuheben ist besonders die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet und Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW begrüßt grundsätzlich den Legislativvorschlag der Kommission und die darin vorgesehenen Maßnahmen, die zum weiteren Schutz der Gewässer beitragen werden und unterstützt vor allem den vom Parlament hervorgehobenen Ansatz, die Vermeidung des Eintrags der genannten Stoffe verstärkt an der Quelle vorzunehmen. Aus Sicht des BDEW stellen einseitige End-of-Pipe-Lösungen weder eine ganzheitliche noch eine nachhaltige Lösung dar. Der BDEW begrüßt nun den Ansatz des Rates, die Umsetzungsrelevanz des Anhangs dieses Legislativvorschlags mit den zeitlichen Vorgaben der überarbeiteten kommunalen Abwasserrichtlinie zu synchronisieren. Das heißt, die Einhaltung der Grenzwerte sollte im zeitlichen Kontext mit den Fristen der kommunalen Abwasserrichtlinie stehen.
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Der BDEW begrüßt den Legislativvorschlag. Die Gesundheit der europäischen Böden und die Verhinderung weiterer Schäden stellt einen Grundstein für den Schutz von Grundwasserressourcen dar. Allerdings werden die aktuell vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um allen Böden der EU bis 2050 zu einem guten Zustand zu verhelfen. Es bedarf bindender Vorgaben und Reduktionsziele. Das Überwachungssystem und die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten müssen kohärent umgesetzt werden und auf EU-Ebene eine Basis zur Finanzierung zur Sanierung von Bodenschäden geschaffen werden. Hier ist das Verursacherprinzip zu beachten und die Erweiterte Herstellerverantwortung hervorzuheben. Kosten zur Behebung von Schäden und Verschmutzung müssen im vollen Umfang von den Verursachern getragen werden.
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