Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.233)
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird. In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Kooperationen mit Unternehmen zur industriellen Eigenerzeugung (z.B. Joint Ventures von Industrieabnehmern und Projektentwicklern bzw. Windparkbetreibern.), Verbindliche anteilige Stromabnahme durch industrielle Abnehmer (höherer Anteil = höhere Punktzahl)., Verbindliche langfristige Stromabnahme industrieller Abnehmer (längerer Zeitraum = höhere Punktzahl)., Versorgungsanteil lokaler Geschäftsfelder zur Dekarbonisierung (z.B. gem. Definition im „Net Zero Industry Act“ der EU)., CSRD-Kriterien (z.B. Net-Zero-Commitment, Tarifbindung, Ausbildungsquoten, EU-Beschäftigte, F+E-Ausgaben EU)., Systemdienlichkeit durch Ausregelung mit steuerbaren Anlagen / Angebot an Flexibilitäten (z.B. Batterien)., Reduktion des Gewichtungsanteils finanzieller Komponenten (z.B. auf 20%).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/24039
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/24039
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des Status Quo betreffend Gründung und Betrieb von MVZ
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Omnicare Holding GmbH
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- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Erreicht werden sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Ansprache von MdBs in Sachen Zeitarbeit
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Durchführung eines parlamentarischen Abends in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) im November 2024
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Einführung der Textform statt Papierform im Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.03.2026
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die effiziente und praktische Umsetzbarkeit der elektronischen Signatur im Nachweisgesetz. (Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform statt Papierform)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Modernisierung der Regelungen zur Betriebsratsvergütung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 26.05.2026
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Modernisierung der Regelungen zur Betriebsratsvergütung an, die zum Einen dazu führen soll, dass ohne Aufgabe des Ehrenamtsprinzips und des Lohnausfallprinzips künftig auch die bei der Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen, wie auch die auf Dauer wahrgenommenen Aufgaben selbst bei der Vergütung mitberücksichtigt werden können, und die zum Anderen eine klar definierte, an der üblichen Höchstvergütung der im Betrieb wahlberechtigten Beschäftigten ausgerichtete Obergrenze vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einigung auf international einheitliche Mining Standards (z.B. auf etablierte Systeme wie IRMA oder alternativ Entwicklung weiterer Systeme), die durch internationale Auditfirmen überprüft werden können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):