Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.235)
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch."
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir untertützen die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, die sich u.a. durch die Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ergeben haben. Darüber hianus setzen wir uns darüber hinaus, Vorgaben aus dem Bundesrecht zu löschen, sofern die europarechtlichen Anforderungen hiefür entfallen sind. Daher sollte § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ersatzlos gestrichen werden, da die europarechtliche Anforderung hierfür seit 2013 nicht mehr besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
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BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Förderung von CCS und CCU, Unterstützung der Ratifizierung des London-Protokolls und des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Forderung nach schnellerer Planung der CO2-Transportinfrastruktur, Berücksichtigung multimodaler Transporte, Integration in die Netzplanung, wirtschaftlichen Netzentgelten und Ausnahmen für Leitungen auf Werksgeländen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie, Forderung nach einem raschen Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und Förderung von CCU/S-Projekten, Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffvorhaben, Ausweitung von Erleichterungen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen, Förderung von Technologieoffenheit, Schaffung klarer Planungssicherheit für die Industrie, Berücksichtigung der Defossilisierung der Grundstoffindustrie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Für energieintensive Unternehmen ist es wichtig, dass sie Zugang zu erschwinglichen Preisen für kohlenstoffarme Energie haben. Ein weiterer Anstieg der Energiepreise für industrielle Verbraucher sollte vermieden werden. Ein technologieneutraler Ansatz wird ein breiteres Spektrum an Lösungen fördern, so dass die Klimaziele auf kostengünstige und effiziente Weise erreicht werden können. Um erfolgreich zu sein, sollten CCUS-Technologien im Rahmen des EU-EHS anerkannt werden. Auch für den Schutz von CBAM-Exporten sollte eine geeignete Lösung gefunden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die Registrierung und der Zugang zum CBAM-Portal sollte technisch verbessert und vereinfacht werden. 2. Vereinfachungen hinsichtlich der zu anwendenden Angaben - Verwendung der Standartwerten weit über die Testphase hinaus. 3. Die Daten über CBAM-relevante Importe, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an das CBAM-Portal gemeldet werden, müssen den Anmeldern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 4. Erhöhung des Schwellenwerts der De-Minimis-Regelung 5. Verhinderung der Doppelbesteuerung aufgrund der Wiedereinfuhren nach der Veredelung in Drittländern, insbesondere im Rahmen der passiven Veredelung. 6. Beseitigung der Unklarheiten beim Umgang mit Händlern von CBAM-Produkten, die in Drittländern ansässig sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):