Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.345)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz in einer für den Handel und die Abwicklung von Wertpapieren rechtlich und praktisch sinnvollen Weise gestalten. Dazu kann u.a. die Änderung von Art. 3 (2) CSDR im Zusammenhang mit Wertpapieren, die unter Nutzung von DLT gehandelt werden, zählen (keine zwingende Einbuchung beim CSD, Notenbankfähigkeit).
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es den Forderungen der deutschen Wirtschaft zur weiteren Regulierung von künstlicher Intelligenz und zur Umsetzung der KI-Verordnung der Eu auf nationaler Ebene frühzeitig Gehör zu verschaffen. Konkrete Ziele sind: 1.) Definition von KI schärfen, 2.) Risikodefinition unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes rechtssicher präzisieren, 3.) Doppelregulierung vermeiden, 4.) Einheitlichkeit und Harmonisierung der Regulierung in Europa sicherstellen, 5.) Angemessene Governance-Struktur gewährleisten, 6.) Aufbau einer europäischen Governance sicherstellen, 7.) praxisnahe Leitlinien für die Anwendung der KI-Verordnung erstellen, 8.) Schutz von Urheberrechten auch in den Verhaltenskodizes gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern, dass Institute nicht zum Angebot von Echtzeitüberweisungen gezwungen werden. Ein Marktversagen, das eine Regulierung rechtfertigt, nicht vor. Wir erachten es als notwendig, dass Kunden ihr Zahlungsinstrument selbst wählen können, denn nicht für jeden Einsatz ist eine Echtüberweisung geeignet. Wir fordern, dass Förderbanken explizit von der Regulierung ausgenommen werden. Wir bewerten die Preissetzung analog zur Standardüberweisung als unangemessen, da sie die Freiheit der Produkt- und Preisgestaltung der Institute aushebelt. Um eine sachgerechte Umsetzung der Regulierung zu gewährleisten, fordern wir, die Übergangsfristen zu verdoppeln. Wir lehnen eine gesetzliche Verpflichtung für den Abgleich der IBAN mit dem Namen ab. Eine Abwahloption durch den Kunden reicht nicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 585/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro
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BR-Drs. 585/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]